Aufstand
Dieser Beitrag erschien am 13.8.2004 in der AZ verkürzt und in nicht ausgearbeiteter Form anläßlich des Gedenkens der Geschehnisse am Waterberg. Der Titel „Entrümpelung...“ ist entstanden in Anlehnung an „Decontaminating the Namibian Past“ dem Motto, unter dem die Universität Namibia vom 17.–21.8.2004 eine Historikertagung abhielt.
(H.R. Schneider-Waterberg, Okosongomingo 2004)
In der namibisch-afrikaanssprachigen Zeitung „REPUBLIKEIN“ erschien am 25. Juli 1980 – völlig außergewöhnlich - ein deutscher Leserbrief (1), der auch im Jahre 2004 an Aktualität nicht verloren hat.
Weil er äußerst aufschlußreich und offenbar maßgeblich war, hatte die Redaktion diesen Beitrag in großer Aufmachung und im ursprünglichen Deutsch unter der afrikaansen Schlagzeile „Die omstrede skietbevel van General von Trotha”1 abgedruckt. Überraschend klar stellte sich der Autor Dr. H.J. Rust darin u.a. auf drei Standpunkte, die hier untersucht werden sollen:
Erstens sei es im Hererokrieg von 1904 aus kolonialpolitischen Gründen die ausdrückliche Absicht des Generals von Trotha und Berlins gewesen, das „Gesamtvolk der Herero auszurotten“.
Zweitens habe man diese Absicht mehr als ein Jahr nach dem Erlaß des sogenannten „Schießbefehls“ vom 2. Oktober 1904 bis Ende 1905 auch mittels einer Absperrung des Sandfelds verfolgt.
Drittens berücksichtigte man dabei keine Übergabeangebote der Herero.
Trotz eines zurückbleibenden Unbehagens im Geschichtsverständnis mancher, vor allem deutschstämmiger, Landeskinder wurde dadurch hier im Lande die Diskussion über dieses Thema meinungsbildend beeinflußt bzw. fast beendet. Vielfach wurde der Beitrag als Quelle aufgehoben und sogar zitiert. Nebenbei bemerkt, war es dabei alles andere als hilfreich, daß eine junge Historikerin (2) zum Beispiel, Dr. Rust für einen Farmer hält und ihn außerdem noch mit dem längst verstorbenen Conrad Rust verwechselte.
Der Autor war der damals achtzigjährige Dr. H.J. Rust, der von 1959 bis zu seinem Ruhestand im Jahre 1978 Sekretär der S.W.A. Wissenschaftlichen Gesellschaft war. Aus dem Lebenslauf dieses verdienstvollen und hochangesehenen Mannes geht hervor, daß er bereits 1929 promovierte, danach Namibia länger bereiste und 1939 an seiner kolonialwissenschaftlichen Habilitationsschrift arbeitete, als der zweite Weltkrieg ausbrach und ihn aus der akademischen in eine Offizierlaufbahn verschlug (3). 1951 wanderte Dr. Rust nach Namibia aus. In seinem Beitrag, den er mit gut dreißigjähriger Landeserfahrung schrieb, befaßt er sich mit zwei Rezensionen des 1980 leider nur auf afrikaans erschienen Buches von Gerhardus Pool „Die Herero Opstand“.
Offensichtlich war nach Ansicht Dr. Rusts in der Rezension des englischen Windhoeker Blattes „Advertiser“ ein Erklärungsbedarf wegen der Frage entstanden: „Was it von Trotha‘s intention to annihilate the Herero people?“ Die andere Rezension, auf die sich Dr. Rust im Wesentlichen bezog, war in den Mitteilungen der S.W.A.
Wissenschaftlichen Gesellschaft erschienen (4). Der Rezensent war darin auch auf die Frage des „Advertiser“ eingegangen.
Es waren aber wohl mehr die in diesem Zusammenhang geäußerten etwas unglücklichen Formulierungen über den „Ehrenkodex des europäischen Kriegsrechts“ und „Traditionen der preußischen Armee“, die den Kriegsteilnehmer an zwei Weltkriegen und früheren Stabsoffizier Dr. Rust zu einer Reaktion veranlaßten. Es ist daraus ersichtlich, daß Dr.
Rust klar erkannte, daß die Frage einer “Intention”, also eines Vorsatzes für die Vernichtung der Herero, ein Politikum sei, mit dem er glaubte, sich erklärend und wegweisend auseinandersetzen zu müssen. Dagegen war er mit Einzelheiten der historischen Wirklichkeit und den Begleitumständen der Proklamation und des anschließenden „Schießbefehls“ von Ozombo zo Vindimba am 2. Oktober 1904 nicht im gleichen Maße befaßt. Nach zwei, wie er schrieb, „selbstmörderischen“ Weltkriegen, an denen er teilgenommen hatte, interessierten ihn dahingegen mehr die „weltweiten und weltgeschichtlichen Probleme des friedlichen Zusammenlebens in irdischer Raumenge von Völkern und Staaten verschiedenster Rassen und Kulturen“. Dementsprechend plädierte er als weiser Mahner für eine friedliche Schicksalsgemeinschaft von „Schwarz und Weiß nach den Lehren der Tragödie am Waterberg.“ Der Gültigkeit und Weisheit seiner Erkenntnisse tut es keinen Abbruch, daß auch er einigen der vielen heillosen Verwirrungen in unserer Kolonialgeschichtsschreibung zum Opfer fiel.
Solche Verwirrungen sind heute brisanter denn je und sollen nicht, wie damals vor fast fünfundzwanzig Jahren, unausgeräumt bleiben, wodurch sie bereits den Weg in die heutige Tagespolitik fanden. Wenn auch vielleicht berechtigte Zweifel darüber bestehen, ob die geschichtliche Wirklichkeit – „wie es denn wirklich gewesen„ – die Brisanz der heutigen Verirrungen in Bezug auf die Bewertung des „Schießbefehls“ noch zu entschärfen vermöchte, sollte eine Entwirrung wenigstens, und sei es nur der historischen Wahrheit wegen, nicht unversucht bleiben.
Vielleicht kann es auch gelingen, am Beispiel des unzweifelhaft wissenschaftlich und persönlich integeren Dr. Rust eine Versachlichung heikler Fragen in einem unklaren, ideologisierten Teilbereich der namibischen Geschichte zu erreichen.
Es ergibt sich zunächst, daß Dr. Rust die bisher unwidersprochene und ad nauseam zitierte Schilderung und Version des Generalstabswerks (1906) vom „ Oorlogsende“ in der Omaheke seinen Ausführungen zugrunde legte. Dieser Version eines „überwältigenden Sieges über die Hereros am Waterberg “ und einer sich daran anschließenden „Verfolgung und Vernichtung des Hererovolkes als Folge der Strategie des Generals von Trotha und des Oberkommandos in Berlin“ widerspricht jedoch die Wirklichkeit.
Bevor dieser Widerspruch nachstehend erörtert wird, ist es eine semantische Frage, die der Klärung bedarf. Diese ergibt sich aus der Problematik der Übersetzung des “Advertiser“. Ist “Vernichtung” gleichzusetzen mit “annihilation“? In der Historiographie der Kolonialzeit ist darüber bereits ausgiebig und haarspalterisch polemisiert worden.
Wie es bei der Völker- und Sprachenvielfalt Namibias täglich vorkommt, sind Meinungsverschiedenheiten, wie in diesem Falle die der drei Rezensenten, ganz offensichtlich semantischen Ursprungs: Im militärischen Sinne „vernichtet“2 man zum Beispiel feindliche Heere, Truppen, Verbände usw. auch durch „Niederwerfung des Feindes“.
Dabei lösen sich diese feindlichen Kräfte als solche auf, hören auf, kriegsmäßig zu funktionieren – und sind somit „vernichtet“. Spricht man dagegen von der Vernichtung eines ganzen Volkes, gebraucht man im Englischen das Wort „annihilation“3, was ausrotten und töten impliziert.
Die Herero verfügten bekanntlich über mehrere tausend erwiesenermaßen tüchtige Krieger, deren Kampfverbände es zunächst einmal zu besiegen galt, also militärisch zu vernichten („destroy“). Sie standen aber ebenso als Volk mit Frauen und Kindern und ihrem Vieh im Feld. Hier hatte eine Vernichtung eine viel direktere, drastische Bedeutung, „Endlösung“, so Dr. Rust, die eine klare Differenzierung von der militärischen Bedeutung verlangt. Daher ist den Auffassungen der beiden Rezensenten und Dr. Rusts, wenn nicht unbedingt zu widersprechen, so aber doch mit großer Umsicht zu begegnen, wenn sie sowohl die befehlsmäßige militärische Vernichtung „aufständischer Verbände“, wie auch den Sinn und Zweck der Proklamation an das Hererovolk mit „annihilate“ übersetzen. Bekanntlich verbot von Trothas Befehl an die Truppe ohnehin das Erschießen von Frauen und Kindern und kommt das Wort „vernichten“ im Befehl nicht vor. Offensichtlich war die „Proklamation“ auch direkt an die Herero als Volk gerichtet und kein Befehl an die deutsche Truppe.
Hier meinte der Historiker Drechsler als Agitprop ansetzen zu müssen.
Er erfindet daher frei: „Alle Hereros, gleichgültig ob Männer, Frauen oder Kinder wurden getötet, wenn sie deutschen Soldaten in die Hände fielen“. Diese Aussage beherrscht noch heute die Geschichte und sogar die Tagespolitik. Weil ihm dafür jegliche Quelle fehlt, was erstaunt, weil er ansonsten sehr sorgfältig recherchiert und belegt hat, legt er mit folgender Verschwörungstheorie nach: „Damit wird eines der furchtbarsten Kapitel der an Verbrechen so reichen Geschichte der von Trothaschen Kriegsführung in Südwestafrika berührt, das freilich aus erklärlichen Gründen weder in den Akten noch in der umfangreichen Literatur über den Krieg in Südwestafrika einen Niederschlag fand“ (7).
Vereinzelte Erschießungen von Zivilisten, die im Gegensatz zu Drechsler dennoch bekannt wurden, waren Vorgänge, meist bei Hilfstruppen, mit denen die Verantwortlichen 13 Jahre später von Unionsbeamten erpreßt und zu passenden „Vernichtungs“- Aussagen für das „Blue Book“ veranlaßt werden konnten (6,8).
Nach den angeführten Beispielen erscheint es also angeraten, den Begriff Vernichtung / Annihilation situationsbedingt differenziert zu verstehen.
Es ist richtig und belegt und so auch vielfach zitiert, daß nach der „Schlacht am Waterberg“ bzw. Hamakari4 General von Trotha sich wiederholt dahingehend äußerte, daß er das Hererovolk vernichten oder des Landes verweisen wolle. Darin sieht Dr. Rust eine Übereinstimmung mit den Grausamkeiten moderner Kriegsführung – ob zu Recht sei dahingestellt. Diese „Meinung“ des Generals, wie Dr. Rust sie nennt, bleibt aber, wie sich nachstehend zeigt, eine vielleicht sogar fiktive im Zeitgeist begründete Kuriosität ohne wesentliche Wirkung auf das Kriegsgeschehen. Der General konnte nämlich seit seinem mißglückten konzentrischen Angriff auf den Waterberg den Herero das Gesetz des Handelns weder nehmen noch ihren Initiativen seinen Willen aufzwingen. Als sich im Gegenteil und wider Erwarten des Generals und seines Stabes „die Hereros“ auch am Rande des Sandfelds, als man sie nach fast zwei Monaten wieder eingeholt zu haben meinte, nicht zu einem letzten Kampf hatten stellen lassen und wie schon nach Hamakari im Busch untergetaucht waren, hatten sie sich ihm, wie er glaubte, endgültig entzogen. Was dem abermals enttäuschten General nun übrig blieb war, wie schon nach den Gefechten vom Waterberg bzw.
Hamakari, aus der verfahrenen Lage das Beste zu machen. Er stellte daher auch weiterhin den Abzug der Herero sowie ihre Auflösung, und nun auch ihre vermeintliche Vernichtung in der Omaheke, als ein Kriegsziel dar und als einen Erfolg der eigenen Kriegsführung. Das Generalstabswerk und die Berliner Öffentlichkeit folgten ihm in dieser Fiktion gern, denn die Politik und das Heer verlangten Siege. Die militärische Wirklichkeit war jedoch eine ganz andere: Die Truppe war an der Weite und Kargheit des Landes gescheitert.
Am 3. Oktober 1904, einem Montag, war General von Trotha mit den Resten seines Hauptquartiers vom Sandfeldrand zum Rückzug nach Windhoek aufgebrochen.
Bereits am Freitag, dem 30.9., hatte er notiert: „Verfolgen tue ich nicht mehr. Basta“ (5). Am Tag danach, 1.10, “fabrizierte” er, so steht es wörtlich zu lesen, mit Hilfe von „Kean“ (Kain oder Cain, d.A.) und „Phillipus“ (Herero? d.A.) eine Proklamation an das Volk der Herero (5).
Sie wurde vervielfältigt und am Sonntag, 2.10., den anwesenden Truppen beim Appell nach dem Gottesdienst am Nachmittag als Erlaß vom General selbst verlesen (9). Am Morgen, 3.10., in aller Frühe um sechs Uhr wird das kriegsgerichtliche Urteil gegen zwei bewaffnet gefangene Herero durch den Strang vollzogen, danach 30 alte Männer, Frauen und Kinder aus dem Lager entlassen (9) und um 6.55 Uhr verlassen der General und sein Stab das Lager auf dem Weg nach Windhoek.
Was war vorgefallen und unter welchen Umständen und Bedingungen wurden diese Beschlüsse gefaßt?
Abteilungen der Truppe lagen zu diesem Zeitpunkt an mehreren Wasserstellen im Bereich des heutigen Otjinene / Epata, etwa 250 km östlich Windhoeks, das Hauptquartier östlich an den etwa 30 km von Otjinene entfernten Wasserlöchern von Ozombo zo Vindimba5. Wie schon am Waterberg, hatte der General selbständige Abteilungen unter Strapazen konzentrisch am Dienstag, 27.9., mit dem Hauptquartier vereinigt und war mit ihnen in breiter Front gefechtsmäßig am Mittwoch, 28.9., und Donnerstag, 29.9., entlang der Uferhöhen und des breiten Tales des Eiseb nach Nordosten vorgegangen. Die Nachhut der letzten sich in diesem Gebiet noch befindlichen Herero war ihm jedoch an diesem Mittwoch und Donnerstag zuvorgekommen und kampflos in verschiedene Richtungen abgezogen, die Hauptgruppe nach Nordosten.
Fernen Staubwolken nach zu urteilen, hatten sie eine Menge Vieh dabei.
Auf den Durststrecken, denen sie folgten, so bemerkten es Patrouillen, waren sie der Truppe weit voraus und unerreichbar. Inzwischen und vor allem in den letzten Tagen waren Meldungen eingegangen, nach denen Herero über viele Hunderte von Kilometern verteilt vermutet wurden: von südöstlich am Epukiro-Omuramba bis nach Rietfontein, nordwestlich bis in die Gegend von Grootfontein und westlich auch im Rücken der Truppe. Noch vor wenigen Tagen, am 19. September, hatte der General notiert: „Wo sind die Hereros geblieben?“ Sie waren seit Hamakari inzwischen in kleineren und größeren Gruppen, der im Frühjahr schwieriger werdenden Wasserverhältnisse wegen, zum großen Teil versprengt. Das Gros, vermutete man, war wohl nach Südosten gezogen, um Gelände zu erreichen, das der berittenen Truppe wegen Wassermangels unzugänglich war, oder um auf bekannten Routen das britische „Betchuanaland“ zu erreichen. Von Verfolgung konnte seit Hamakari kaum die Rede sein. Wie Hohn muß Anfang Oktober ein Telegramm aus Berlin an das Hauptquartier geklungen haben: “Hier ist alles voll Bewunderung für die großartige Verfolgung unter so schwierigen Verhältnissen!“ Bei der Truppe und dem Stab waren Vorräte und Trinkwasser äußerst knapp. Oft wurde gehungert, Waschen war verpönt, meist verboten. Verbindungen waren unsicher, Funkbatterien und „Funkkarren“ defekt, Lampen und Blinkvorrichtungen wurden unterbrochen. Die Verluste an Pferden waren kritisch, ihre Versorgung mit Hafer problematisch. Nachschubkolonnen brauchten mit Ochsenwagen von der Eisenbahn bis an den Omahekerand 10 bis 14 Tage. Die Zugochsen waren schlapp oder gingen ein. Das Hauptquartier zum Beispiel hatte vor sieben Tagen, am vorigen Sonnabend, 24.9., die letzte Verpflegung empfangen, jetzt am 1. Oktober waren alle Vorräte zu Ende. Typhus und Ruhr grassierten und füllten nicht nur die nahen Feldlazaretts und die Friedhöfe in Otjosondu6 und im schwer versorgbaren Otjimbinde7, sondern überall bei den im Einsatz befindlichen Abteilungen. An diesem Montag summierten sich die Verluste auf 27 Offiziere. Unter leitenden Offizieren und im Stab selbst drohten neue Krankheitsfälle. Gefangene Herero hatten jetzt berichtet, Samuel sei geflohen; einige „Oorlogmänner“ seien auf der Flucht umgekehrt, und zu dem etwa 10 km entfernten Erindi Ombahe8 zurückgekehrt, dann aber wieder abgezogen. Also aus dem geplanten „letzten Schlag gegen Samuel“ (5) konnte auch nichts werden. Weiter hatten sie berichtet, an einem nördlichen „großen Vlei“ säßen Frauen und Kinder. Das wurde dadurch bestätigt, daß der General bereits auf dem Anmarsch von Otjosondu aus am 13.September der bei Epata liegenden Abteilung per Blinker befohlen hatte, den bei ihr als heranströmend gemeldeten Frauen und Kindern Wasser zu verweigern und sie zu vertreiben. Niemand im Stab oder in der Truppe kannte jedoch die Gegend, in der man sich befand. Sie schien nicht wasserarm zu sein, und es hatte bereits leicht geregnet. Es herrschte die Ungewißheit. Die Kriegskarte war unbrauchbar; man lag bereits an Wasserstellen, die sie nicht verzeichnete. „Der Feind“ war jedenfalls abgezogen.
Es verwundert daher nicht, daß von Trotha am Freitag, 31.9., in sein Tagebuch notierte hatte: „Verfolgen tue ich nicht mehr. Basta.“ Der Feldzug schien beendet.
Dennoch war die eigene Lage prekär. Sie drohte verhängnisvoll zu werden, wenn nicht verhindert werden konnte, daß bereits abgezogene, aber wieder umkehrende Herero zur Truppe stießen. Für solche Flüchtlinge war auch nach dem vorgesehenen Abzug der von Trothaschen Abteilung voraussichtlich weder Wasser noch Verpflegung vorhanden. Auch waren die Belastungen durch Krankheiten bei der Truppe und Zivilisten in diesem Krieg selbst für damalige Verhältnisse kaum tragbar (10). Unter diesen Umständen erließ von Trotha eine Proklamation, die wohl zunächst ad hoc für die unmittelbare Lage vor Ort „fabriziert“ war. Welchen Sinn hätte sie sonst gehabt? Für alle Fälle war sie wohl auch dazu konzipiert, dem Vorwurf eingegangener unangemessener Risiken zu begegnen und das Eingeständnis der eigenen Ohnmacht und Enttäuschung über einen unvermeidlichen eigenen Abzug und abermals entgangenen Endsieg publikumswirksam zu bemänteln.
Wer diese dementsprechend formulierte, taktisch opportunistische Notmaßnahme als Beweis für die Intention und Durchführung einer Ausrottung bemühen möchte, läßt wahrscheinlich oben geschilderte Begleitumstände zu wenig berücksichtigt.
General von Trotha selbst gibt 14 Jahre später in einem Schriftwechsel (5) mit der Reichsregierung noch folgenden Hinweis auf die Intention und den Ausgangspunkt für den Zeitraum seiner Proklamation: Während der Friedensverhandlungen Deutschlands mit den Alliierten nach dem ersten Weltkrieg, im September 1918, telegrafiert das Schutztruppenkommando an den General a.D.: „Kolonialamt beabsichtigt, Anklagen (des „Blaubuchs“ d.A.) amtlich zu widerlegen und bittet um Drahtmitteilung, ob und was von den amtlichen Greueln bekannt ist; hier aus den Akten nichts ersichtlich“. In seiner Antwort besteht der fast 70-jährige General darauf, ihm unbekannte, angeblich in Windhoek gefundene Korrespondenz über Greuel öffentlich zu widerlegen. Dann fährt er fort:
„Wenn es nicht so ernst wäre, wäre es zum Lachen. Was aktenmäßig feststeht, und sich wohl auch in den Akten des Kolonialamtes des Auswärtigen Amtes oder der Schutztruppe vorfinden dürfte, ist meine Proklamation an das Volk der Herero aus der Kalahari, worin ich ihm klarmachte, daß ich es nicht mehr an die Wasserstellen der Kalahari (lassen würde? d.A.), die ich bis zum letzten Tropfen für meine Truppen benötigte, wenn ich nicht eine Katastrophe erleben wollte, und daß meine Soldaten den Befehl hatten, ohne Rücksicht auf das Geschlecht Feuer zu geben. Mein am selben Tage von mir an meine Truppen erlassener Befehl spricht dasselbe aus, schließt aber mit den Worten: Die Truppen werden sich des guten Rufs deutscher Soldaten bewußt sein. Ich erwarte von der Disziplin der Mannschaften, daß nicht auf Hereroweiber geschossen wird sondern über sie hinweg, um sie zum Laufen nach der englischen Grenze zu veranlassen. Dies sind meine Greueltaten, die aber bekannt sein müßten. Alles andere sind Ammenmärchen, die das lügnerische England aus den Eingeborenen mit Geld oder Gewalt erpreßt hat………Über den weiteren Fortgang meiner Kriegführung im Hottentottenkrieg haben die Engländer einen auch für sie einwandfreien Zeugen in der Person des dem deutschen Oberkommando zugeteilten britischen Oberst Trench. Hoffentlich ergeht es ihm nicht wie manchem, der eventuell englischer Politik unbequem werden könnte. Bis im Juni 1914 stand ich noch in Korrespondenz mit ihm.” (5)
Von Trothas Einschätzung des „Blue Books“ erwies sich als realistisch: Oberst Trenchs Berichte blieben mehr als fünfzig Jahre geheim, denn sie waren propagandistisch unergiebig (11). Ebenso ging es dem Geheimbericht des britischen Kriegsberichterstatters Fairley, der bei den Gefechten von Oviumbu und Hamakari dabei war, und denen anderer Beobachter (12).
Daß die von Trothasche Proklamation jedoch aus ihrem Zusammenhang genommen propagandistisch eine Bedeutung gewann, die noch heute die Tagespolitik beeinflußt, ist ein historisches Kuriosum. Tatsache ist, daß eine ganz ähnlich verfaßte Proklamation des Generals, mit der er aufständische Nama sechs Monate später, am 22. April 1905, des Landes verweisen wollte, damals innen – und vor allem außenpolitisch bedeutend mehr Aufsehen erregte als die an die Herero. Diese sogenannte „Hottentotten“-Proklamation ist jedoch in der Kolonialgeschichte relativ unbeachtet geblieben.
Der Chef des großen Generalstabs in Berlin hingegen stellte bereits Ende 1904, am 23. November, als Reaktion auf von Trothas Bericht über seine Proklamation in seinem entscheidenden Brief an den Reichskanzler fest, daß die von v.Trotha befürworteten Vernichtungsmaßnahmen, ob erwünscht oder nicht, nicht praktikabel seien. Dem General fehlten dazu die Möglichkeiten – „ er habe die Macht dazu nicht!“-. Innerhalb weniger Tage nach dem brieflichen Erhalt der von Trothaschen Proklamation vom 2. Oktober 1904, gut sechs Wochen dauerte damals der Postweg von der Omaheke aus, beschloß die Reichsregierung daher in einer drastischen Wende, den „Weg der Gnade für die Hereros zu beschreiten“.
Drechsler spricht sogar von einer „Peripetie“9. Als der Reichskanzler von Bülow dies dem Kaiser beim Vortrag vorschlug, war dieser zunächst unwillig „aufgebraust“. Nur Stunden später aber fügte er sich von Bülows Vorstellungen mittels eines Briefes, den er mit „jener Mischung von Güte und Geist, die ihm oft eigen sein konnte“ wie folgt unterzeichnete: Wilhelm I.R. Qui laudabiliter se subjecit 10 (18).
Von Trothas Proklamation und sein zusätzlicher Befehl an die Truppe, möglichst keine männlichen Gefangenen mehr zu machen und Frauen und Kinder mit Schreckschüssen von Wasserstellen zu verjagen, wurde mit einem telegraphischen Gegenbefehl am 9. Dezembers 1904 zurückgenommen: Ihm wurde nun befohlen, mit Hilfe der Mission, Gefangenenlager „zur einstweiligen Unterbringung und Versorgung der Überreste des Hererovolkes“ einzurichten. In diese wurden ab Dezember 1904 Tausende von Herero als Gefangene eingebracht. Das Generalstabswerk (1906!) vermeldet diese Maßnahmen ebensowenig wie die zur gleichen Zeit gegebene Anordnung Berlins, die Kriegsoperationen im Osten fortzusetzen. Es erweckt im Gegenteil den Eindruck, Berlin habe sich die von Trothasche „Meinung“, sprich Fiktion, zu eigen gemacht und seine dramatische Darstellung der Vernichtung des Hererovolkes als Tatsache akzeptiert und sogar implizit gebilligt.
Die Erklärung für diese Ungereimtheiten war bislang unbekannt, ist aber ebenso einfach wie verblüffend: Der Oberste Generalstab, der von Trothas direkte Verbindung zum Kaiser bildete, sowie der Reichskanzler teilen von Trotha am 12. bzw. 11. Dezember 1904 in separaten Telegrammen mit, daß die „Veröffentlichung des allerhöchsten Erlasses (d.h. die Rücknahme des „Schießbefehls“ d.A.) in der deutschen Presse zur Zeit nicht beabsichtigt“ sei. Bei dieser eindeutigen Instruktion blieb es; auch das Generalstabswerk hielt sich noch 1906 daran. Von Trotha hatte allerdings sofort, aber ohne Wirkung, zurückgedrahtet, daß er hierzulande „die Publikation nicht mehr verhindern könne“. Er blieb bei dieser Haltung im Gegensatz zu manchen kaiserlichen Beamten, die sich weitgehend an die Pressesperre hielten. Unschwer lassen sich die Gründe des Reichskanzlers für die „Allerhöchste“ Entscheidung im Innen- und Außenpolitischen finden. Ärgerlich notiert der General daher in sein Kriegstagebuch: “Wasch mir den Pelz und mach mich nicht naß.“
Als Trost für die aus dem kaiserlichen Gesinnungswandel zum „Weg der Gnade für die Herero“ entstandene drastische Einmischung Berlins in die von Trothasche Kriegsführung wird dem General ein Orden verliehen!
Der Kaiser selbst verleiht am 14. Dezember 1904 nur wenige Tage nach seinem Gegenbefehl dem General „in Anerkennung seiner Tätigkeit als Kommandeur der Schutztruppe für Süd-West-Afrika bei Bekämpfung des Hereroaufstandes den königlichen Kronenorden 1. Klasse mit Schwertern am statutenmäßigen Bande.“
Die Pressesperre blieb jedoch wirksam: Zeitgenossen hielten sich daran.
Dazu gehörten beispielsweise Conrad Rust, der amtliche Kriegsberichterstatter (14), Hintrager, Regierungsrat und späterer stellvertretender Gouverneur (15), sowie Major von Estorff (19) Selbst O. von Weber (13), auf den sich Dr. Rust bezieht, sieht in Folge dessen eine „entscheidende Wendung in der Politik gegen die Herero“ erst im Dezember 1905, also erst ein ganzes Jahr nach den Maßnahmen des Dezember 1904, obwohl er Drechslers Buch bereits kannte. Auch Dr.
Rust erliegt daher den Spätfolgen der Pressesperre, wenn er die „Aufhebung des Schießbefehls“ ein Jahr später ansetzt und sie in Zusammenhang bringt bzw. verwechselt mit dem Amnestie-Erlaß für die Herero, den der neue Gouverneur von Lindequist am 1. Dezember 1905 herausgegeben hatte.
Was das Generalstabswerk als Quelle betrifft, so macht es sich zudem die publikumswirksame „Meinung“ von Trothas von der Durchführbarkeit einer „eisernen Absperrung der Omaheke“ zu eigen. Darauf, daß auch dies eine Fiktion war, hatte der Chef des Grossen Generalstabs in Berlin bereits in seinem oben genannten, entscheidenden Brief an den Reichskanzler vom 23. November 1904 hingewiesen. Intern hatte auch von Trotha selbst, durchaus realistisch, dem Gouverneur Leutwein „zahlreiche Durchbrüche nach Westen“ durch seine „eiserne Absperrung“ unter Hinweis auf die Existenz zahlreicher Wasserstellen vorausgesagt (16). Die Vorstellungen Berlins von der Auswirkung der Proklamation müssen unrealistisch hoch oder von der von Trothaschen Berichterstattung gefärbt gewesen sein. Berlin versprach sich anscheinend von der neuen Anweisung zur Aufhebung des „Schießbefehls“ auch, daß sich diese wirksam in der unendlichen Weite des Landes an die versprengten Gruppen der Herero verteilen lassen würde. Aus vielen Berichten läßt sich jedoch schließen, daß schon die ursprüngliche Proklamation – also der sogenannte Schießbefehl – bei den Herero schon aus naturbedingten Gründen so gut wie gar nicht bekannt wurde. Noch heute ist zum Beispiel ungeklärt, wie ein Exemplar der ursprünglichen Proklamation, auf sorgfältig gefaltetem Papier des Kommandos in Windhuk geschrieben, nach 13 Monaten (!) in die Hände des Magistrats in Tsau am Ngami kam (17).
Es ist also verständlich, daß die Fiktion, die „ Meinung“ von Trothas, die überall veröffentlichte „eiserne Absperrung der Omaheke“ sei durchführbar, mit dem tatsächlichen historischen Geschehen verwechselt wird. Im Laufe des Jahres 1905 stellten jedoch tausende Herero die vermeintliche „Absperrung des Sandfelds“ als Theaterdonner bloß. Sie zogen verarmt, Vieh abtreibend und hungernd im Land umher oder versteckten sich, sofern sie nicht in Lager eingebracht wurden.
Opportunistisch hat von Trotha sogar in der Presse dies auf die Rücknahme seines Vernichtungsbefehls durch die Reichsregierung zurückgeführt. In diesem Zeitungsartikel vom 26. Dezember 1904, der als Antwort auf einen seine Kriegsführung kritisierenden Leitartikel in der „Südwestafrikanischen Zeitung“ bestimmt war, und der später von der Trierer Zeitung gebracht wurde, verteidigt und begründet General von Trotha anscheinend seine in seiner Proklamation angedrohte „Intention“, die Herero zu vernichten. Aber er schreibt auch: „Dass die Vernichtung nicht bis zum letzten Säugling durchzuführen sein würde, darüber konnte ein logisch denkender Mensch nicht im Unklaren sein.“
Das bringt uns wohl so nahe wie sachlich möglich an die wahre Diskrepanz zwischen Realität und Theater in der „Intention to annihilate“ heran. Alles weitere wären Vermutungen, die dem jeweiligen Zeitgeist unterliegen und individuell geprägt sind, wie zum Beispiel die des Dr.
Rust, Berlin habe eine „Lösung der Probleme einer Siedlungskolonie“ angestrebt.
In Deutsch-Südwestafrika selbst verübelte man von Trotha in Verwaltungskreisen bereits 1904 seine Vernichtung des geistigen und materiellen Hererobesitzes an Wissen, Können und Vieh und distanzierte sich von denjenigen Militärs, die den Krieg nicht um „ein paar Ochsen“ führen wollten.
Aber auch in Berlin hat sich von Trotha mit der Aufrechterhaltung der Fiktion von seinen Siegen und der öffentlichen Rechtfertigung dieser drastischen Handlungsweise sowie mit der Ablehnung der Trendwende im Kriegsziel der Reichsregierung keine Freunde gemacht. Man hielt sich dort jedoch bedeckt und förderte den Eindruck, daß die Herero mit ihrem Abzug vollendete Tatsachen geschaffen hatten. Niemand, auch von Trotha nicht, hatte nun den Vorsatz einer völligen Vernichtung oder Ausweisung in die Tat umgesetzt und zu verantworten.
Von Trotha hat demnach, anscheinend im Gegensatz zur veränderten Haltung der Reichsregierung, stets öffentlich auf seiner „Meinung“ bestanden bzw. die Fiktion aufrecht erhalten, er hätte das Hererovolk nicht nur besiegt, sondern auch vernichten und des Landes verweisen können und man hätte die Probleme der Entwaffnung und Wiedererstarkung der Herero den Engländern im Britischen Bechuanaland überlassen sollen: „Das Fischen im Trüben wird mit sausenden Kirrischlägen auf die betreffende Nation hereinbrechen“ (5).
Noch mehr als ein halbes Jahr nach der von der Reichsregierung befohlenen aber unveröffentlichten Wende zeigte man im Generalstab von Trothas dem dorthin als britischen Attaché kommandierten Oberstleutnant Trench in Keetmanshoop eine Abschrift der längst widerrufenen Proklamation an die Herero. Der Oberst durfte das als „wichtig mit Blaustift markierte“ Dokument übersetzen und an sein Kriegsministerium in London als Teil seines Berichts vom 26. September 1905 weiterleiten (11).
Man kann sich nach all dem des Eindrucks nicht erwehren, daß der General nicht ernsthaft glauben wollte, daß er als „Diener seiner Könige“ von seinem kaiserlichen Kriegsherrn im Stich gelassen worden war, denn “den Weg der Gnade” hatte der Kaiser noch im Mai 1904 bei der Aussendung von Trothas so gut wie ausgeschlossen (7).
Die vom „Hererovolk gewählte Selbstvernichtung“ in der Omaheke, so Dr. Rust, hatte und hat ergiebigen und willkommenen Stoff für ganze Bibliotheken mit Sieges- und Vernichtungslegenden oder Mythen geliefert (20). Über die Gründe dafür, die Initiatoren, die Flucht und das Ausmaß der Hererokatastrophe soll hier nicht, dem Beispiel Dr. Rusts folgend, gemutmaßt werden. Manches, was er nicht wußte oder nicht wissen konnte, ist heute jedoch bekannt und erklärt seine eindeutige Ansicht von der Unerbittlichkeit Berlins und von Trothas. Vieles wird rätselhaft bleiben.
Tatsache ist zunächst einmal, daß nicht alle Herero nach den Waterbergbzw. Hamakarikämpfen nach Südosten und ins Sandfeld/Omaheke geflohen sind. Welche Übersicht und Informationen die Truppe während der Kriegsjahre 1904/1905 über das riesige Gebiet von weit mehr als hunderttausend Quadratkilometern hatten, in welchem die Herero im wesentlichen unkontrollierbar umherzogen, zeigt folgendes Beispiel: Als die Bahnbauspitze Ende 1905, also ein volles Jahr nach der „Absperrung der Omaheke“ und fast zwei Jahre nach Kriegsbeginn, das heutige Otjiwarongo erreichte, stieß man auf zwei bisher unbemerkte „Posten“ oder „Werften“ von Hereros. Es waren dies Anhänger Salatiels, dem Sohn des 1903 verstorbenen Häuptlings Kambazembi vom Waterberg.
Sie saßen mitten im Krieg bei Okanjande, etwa 10 km von der neuen Bahntrasse entfernt. Dabei führte der Weg zwischen den Orten Waterberg und Outjo, die beide von der Truppe besetzt waren, damals dicht an Okanjande vorbei!
Salatiel Kambazembi spielte 1904 eine historisch wichtige Rolle, über die aber meist falsch berichtet wurde. Bereits Mitte Juli 1904 nämlich, also einen Monat vor der Entscheidung bei Hamakari, war durch Hererogefangene bekannt geworden und von Major von Estorff an das Hauptquartier telegraphiert worden, daß Salatiel und seine Anhänger am Aufstand nicht teilnähmen. Oberleutnant Böttlin, der unter von Estorff östlich des Waterbergs mit der Rehobother Basterabteilung stand, hatte dies durch Vernehmung mehrerer Gefangener vernommen und daraufhin mit Salatiel Verbindung aufgenommen. Er meldete, daß Salatiel beim Waterberg säße, mit Samuel Streit habe und er die Gesandten des Ovambo-Häuptlings Nehale abgewiesen habe. Außerdem habe das Hererovolk den Großleuten erklärt, es würde sie nicht fliehen lassen, sie sollten lieber Frieden machen. Er, Salatiel, wolle „sprechen“ (verhandeln), brauche aber noch etwas Zeit zur Überlegung.
Als diese Meldung über die stets stockende Telegraphenverbindung bei von Trotha ankam, forderte die Pflicht von ihm als Oberkommandierenden eine Gewissensentscheidung: Er verbot telegraphisch am 16. Juli 1904 Unterhandlungen – er wolle „das vergossene schwarze Blut auf seinem Sterbebette verantworten“, vertraut er seinem Tagebuch an. Von Estorff deutet diesen Befehl auf seine Art und telegraphiert als Antwort darauf am 18. Juli 1904 zurück: „Habe ihm, Salatiel, verboten, ferner Boten zu schicken, außer wenn Unterwerfung“. Es folgten danach von Seiten Salatiels keinerlei Unterwerfungsanträge mehr.
Am 23. Oktober 1904 begeht Leutwein den Fehler, dem Auswärtigen Amt zu melden – wahrscheinlich als Reaktion auf die inzwischen bekannt gewordene Proklamation vom 2. Oktober 1904, dem „Schießbefehl“, - er sei „bei Unterwerfungsanträgen Salatiels, von deren Existenz er sicher unterrichtet sei, als Gouverneur übergangen und von ihnen nicht unterrichtet“ worden. Auch sei darüber „ohne Mitwirkung des Gouverneurs entschieden“ worden und er stelle daher sein Amt zur Verfügung. Vielleicht war Leutwein auch zu Ohren gekommen, daß Ende September 1904 sich von Trotha und von Estorff, der bisher östlich des Hauptquartiers im Busch gelegen hatte, zum ersten Mal seit längerer Zeit bei Otjinene am Sandfeldrand begegnet waren. Dabei ergab sich am 28. September eine „Auseinandersetzung“, wahrscheinlich auch über mögliche Verhandlungen mit den Herero, die Estorff befürwortet und Trotha abgelehnt hatte. Von Trothas unnachgiebige Haltung wurde noch am gleichen Tag durch den Abzug der letzten Herero bestätigt, die, wie bereits beschrieben, am 28. und 29. September von Ozombo zo Vindimba „nach allen Seiten“ abzogen, ohne Unterwerfungsanträge gemacht zu haben. Von Trotha kehrte am 3. Oktober um, und kehrte nach Windhoek zurück, wo er drei Wochen später am 24. Oktober ankam - etwa 280 km !
Als von Trotha dort von Leutweins Auftreten erfährt, kommt es zum Eklat. Von Trotha kabelt kurz entschlossen bereits am 25. Oktober nach Berlin, daß eine Zusammenarbeit mit Leutwein nun nicht mehr möglich sei, da „die Meldung an das Auswärtige Amt auf unwahrer Basis beruhe“. Als nun Leutwein aus dem Nama-Aufstand im Süden am 27.
Oktober von Trotha seine Meldung an das Auswärtige Amt Salatiel betreffend auch noch bestätigt und hinzufügt: „an der Zuverlässigkeit der Unterwerfungsanträge gäbe es nicht zu zweifeln“, fordert von Trotha die Akten der Vorgänge bei von Estorff an. Dieser, obwohl im tiefsten Busch stehend, veranlaßt das über den Postweg. Nach Einsicht in die an sich eindeutigen Akten schreibt von Trotha am 17. November noch einmal an Estorff und erbittet weitere Erklärungen in dieser Angelegenheit. Die Briefverbindung dauerte Wochen. Daher kommt die lakonische Antwort von v. Estorff telegraphisch mit dem Datum des 10.12.1904 aus Otjimbinde, nördlich Otjinenes: „Angabe, daß Salatiel im August Unterwerfung angeboten, ist unrichtig .“
Inzwischen war aber am 11. November 1904 das für alle erlösende Telegramm des Reichskanzlers von Bülow angekommen mit dem Inhalt, daß Oberst Leutweins „längst geäußertem Wunsch nach Beurlaubung nichts mehr im Wege stehe, und im Falle seiner Abreise der Regierungsrat von Tecklenburg die Zivilverwaltung übernehmen würde.“ Vor seiner Abreise hatte Leutwein versucht, sich von Trotha gegenüber zu rechtfertigen und seine Kompetenzquerelen herunterzuspielen, aber von Trotha blieb konsequent. Das beschleunigte den Entschluß des Gouverneurs, früher als er sich es wohl erhofft hatte abzureisen. Durch seine Abreise mit S.M. Schiff „Vineta“ am 30. November 1904 kam der Gouverneur der telegraphischen Antwort von Estorffs zuvor. Sie mag aber bei einem späteren Rechtfertigungsversuch Leutweins eine Rolle gespielt haben.
Man kann über die Unbekümmertheit staunen, mit der man sich bis in die Gegenwart diese Ereignisse in historiographischen Schilderungen zurechtlegt. Eine zeitgenössische Historikerin (2) zum Beispiel hält dabei, abgesehen von anderen Ungenauigkeiten und Fehlern, an der Fiktion des Generalstabs fest, von Trotha habe mit verschärfter Verfolgung die Herero in das Sandfeld getrieben und es hätte Unterwerfungsangebote Salatiels gegeben. Eine „mehr oder weniger freiwillige Unterwerfung“ von Salatiel, von der Dr. Rust berichtet, sowie von irgendwelchen anderen „Chiefs“ gab es bis Oktober 1904 nicht.
Dr. Rust hätte sich neuen, wie im vorhergehenden geschilderten, Erkenntnissen nie verschlossen. Dennoch hätte er vielleicht in der unnachgiebigen Haltung des Generals von Trotha eine Bestätigung seiner Überzeugung vom Vernichtungswillen – „Intention“ – Berlins und des Generals gefunden. Es hätten ihm aber anhand der geschilderten, bisher kaum berücksichtigten Umstände, - hätte er von ihnen gewußt -, Zweifel aufkommen können, ebenso wie sie mir persönlich aufkamen, ob von Trothas wirkliche Ansichten mit denen übereinstimmten, die er zeitgemäß, „wilhelminisch“ und opportunistisch nach außen hin vertrat, und ob von Trotha nicht glaubte, ganz auf kaiserlichen Befehl, also im Einvernehmen mit einem Auftrag seines Kriegsherrn zu handeln
Der Kaiser hatte noch im Mai 1904 bei dessen Aussendung über von Trotha ausdrücklich selbst und nur über die Verbindung mit dem Großen Generalstab Schlieffens den Oberbefehl übernommen. Der Kaiser hatte eine schnelle und rigorose Beendigung des Aufstandes gewünscht. Als Brigadeführer im Boxer-Aufstand 1901 in China hatte der General die sogenannte „Hunnenrede“ des Kaisers - „Gefangene werden nicht gemacht!“ – noch im Ohr. Nun mußte er sich von einem seiner Meinung nach nicht zuständigen Zivilisten – dem Reichskanzler – Vorschriften gefallen lassen, die in den Zivilverwaltungsbereich gehörten und seine Kriegsführung über alle Maßen belasteten.
Die zusätzliche Versorgung tausender Hererogefangener schuf plötzlich fast unüberwindliche Engpässe im Nachschub. Trotz bereits eingerichteter Lager in Windhoek und Okahandja würde die Bewachung Kriegsgefangener in weiteren Lagern in fast allen Orten der Kolonie erhebliche Truppenteile binden, und der General forderte zu diesem Zweck vier neue Etappenkompanien und einen Zivilgouverneur. Konnte es sein, daß sich der General zu recht von seinem Kaiser im Stich gelassen fühlte? Hatte der, nach Hamakari wegen „Krankheit“ (Herzschwäche) in die Heimat zurückgekehrte Stabschef von Trothas, der Oberstleutnant Chales de Beaulieu, die allzu publikumswirksame Berichterstattung der Truppe relativiert, indem er höchsten Stellen den faktischen - übrigens größtenteils selbst verschuldeten-Zusammenbruch der Truppenversorgung und der Mobilität vor und nach Waterberg aufdeckte? War es im Interesse der Truppe, des Heeres, ja des Kaisers selbst, daß eine „bewundernswerte“ erfolgreiche Kampagne als Debakel entblößt wurde? Sah der General es vielleicht sogar als seine Aufgabe an, zur Unterstützung der Anstrengungen Deutschlands im Hererokrieg seinen Theaterdonner aus der Kolonie fortzusetzen?
Im Chor der Stimmen zur deutschen Kolonialgeschichte gibt es eine gewichtige – die des früheren deutschen Botschafters Hans Georg Steltzer, eines Zeitgenossen Dr. Rusts. Seine Erfahrungen als langjähriger und bedeutender Vertreter der deutschen Afrikadiplomatie u.a. als Afrikareferent des Auswärtigen Amtes und Diplomat "vom Kap bis Kairo" geben seinem Werk zur hundertjährigen Wiederkehr der Gründung des deutschen Kolonialreiches besonderen Wert. Souverän und sachlich stützt Steltzer sich auf objektive Quellen, wie zum Beispiel die des britischen Historikers W.O. Henderson (1962). Er lehnt die zur damaligen Zeit herrschenden marxistischen Auffassungen der DDR– Historiker ab, die die negativen Seiten der Kolonialzeit herausstellen und der Bundesrepublik Neokolonialismus unterstellen. In seinem Buch „Die Deutschen und ihr Kolonialreich“ verzichtet Steltzer interessanterweise darauf, General von Trotha pauschal zu verdammen und schreibt wie folgt: „Er mag ein untadeliger Offizier gewesen sein, aber mit der Enge seiner Gedankenwelt und seiner militärischen Betrachtungsweise hatte er weder den Interessen des Schutzgebietes noch dem Ansehen Deutschlands gedient“ (20).
War General von Trotha ein mordsüchtiger11 Rassist, wie es seine dem Zeitgeist des „scramble for Africa“ entsprechenden Briefe nach Berlin und seine öffentlichen Erklärungen vermuten lassen? Sein Vorbild war Lord Kitchener, dessen Kriegsführung 25.000 Mahdis an einem Vormittag bei Omdurman zum Opfer fielen - und der von der Königin Victoria dafür geadelt wurde.
Oder war er ein nüchterner, fähiger, loyaler Offizier, wie es sein Tagebuch vermuten läßt? Ein Kind seiner Zeit? Ein Opfer der Verhältnisse? Ein Statist im Drama? War er Sünder oder Sündenbock?
Ein Bauernopfer im Interesse der Staatsräson?
Von Trotha hat über diese Dinge „als Diener seiner Könige“ loyal geschwiegen. Seine Witwe und zweite Frau Lucy geb. Goldstein-Brinckmann hatte sein Kriegstagebuch 1931 zur Veröffentlichung vorbereitet, um „die vom Ausland erhobenen Vorwürfe zu entkräften, daß die Deutschen in Südwest-Afrika den Krieg gegen die schwarze Rasse zu unbarmherzig geführt haben“ und „um der Wahrheit zu dienen!“ Das durch Anlagen und Anhänge sehr umfangreiche Werk kam nicht zur Veröffentlichung.
Vor zweitausend Jahren stand der römische, in der Politik und Verwaltung erfahrene Historiker Sallust vor einem Berg von Schwierigkeiten, die die Kunst der erläuternden Geschichtswissenschaft mit sich bringt, und er schrieb:
ARDUUM RES GESTAS SCRIBERE „Beschwerlich ist’s Krieggeschichtliches zu schreiben.“
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1 „Der umstrittene Schießbefehl des Generals von Trotha“
2 engl: destroy, lat.: destruere
3 lat.: nihil = nichts
4 Die sogenannte Schlacht am Waterberg wird inzwischen von Seiten der Herero als die Schlacht von Hamakari bezeichnet.
5 Aus der Literatur als Osombo Windimbe (Brunnen der Milzbrandgeschwüre) bekannt.
6 heute Farm Nr. 274
7 heute Farm Nr. 234
8 Giraffen-Regenteich
9 Schicksalswende
10 übersetzt etwa: „Der, der sich dem Lobenswerten unterwirft.“
11 Brigitte Lau:„necrophiliac“ (21)
(1) Leserbrief von Dr. H.J. Rust: Der umstrittene Schießbefehl von General von Trotha“. In: „Republikein“, 25. Juli 1980.
(2) Gesine Krüger: Kriegsbewältigung und Geschichtsbewußtsein, Göttingen 1992, S. 51.
(3) Namibiana Nr. 11, 1987.
(4) Mitteilungen der SWA Wissenschaftlichen Gesellschaft, Nr. 11, 1979, S. 15.
(5) Kriegstagebuch des Generals Lothar von Trotha, unveröffentlicht.
(6) „Words cannot be found”, Reprint Blue Book 1918, Brill 2003.
(7) Horst Drechsler: Südwestafrika unter deutscher Kolonialherrschaft. Berlin 1966, S. 185 f, S. 93.
(8) H.R.Schneider-Waterberg: Geschichte und Bedeutung des Blaubuchs. In: Befunde und Berichte zur Deutschen Kolonialgeschichte, Heft 8/2004.
(9) Walter Nuhn: Sturm über Südwest, Koblenz 1989. S. 282 f.
(10) H.R.Schneider-Waterberg: Anmerkungen zu Konzentrationslagern als Maßnahme kolonialer Kriegsführung In: “Nachrichten” der Gesellschaft für Wissenschaftliche Entwicklung, Heft 2/02, Swakopmund.
(11) H.R.Schneider-Waterberg: Ein britischer Offizier beim Generalstab der kaiserlichen Schutztruppe. In: “Nachrichten” der Gesellschaft für Wissenschaftliche Entwicklung, Heft 1/04, Swakopmund.
(12) Fairley, Secret Report 1904. PRO London.
(13) Otto von Weber: Geschichte des Schutzgebietes, Windhoek 1973, S. 170 f.
(14) Conrad Rust: Krieg und Frieden im Hererolande, Berlin 1905.
(15) Oskar Hintrager: Südwestafrika in der Deutschen Zeit, München 1955.
(16) Claus Nordbruch: Völkermord an den Herero, Tübingen 2004, S. 110, ZBU Storage Unit 452.
(17) J.B. Gewald. Botswana National Archives, ca. 1992.
(18) von Bülow: Denkwürdigkeiten. Berlin 1930.
(19) Ludwig von Estorff: Wanderungen und Kämpfe in Südwestafrika, Ostafrika und Südafrika 1894 - 1910, Windhoek 1968.
(20) Hans Georg Steltzer: Die Deutschen und ihr Kolonialreich, Darmstadt 1984.
(21) Brigitte Lau: Uncertain Certainties, The Herero-German War of 1904 In: History and Historiography, Windhoek 1995.
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