Polizeitruppe
Im Sommer des Jahres 1884 machte sich eine als wissenschaftliche Forschungsexpedition getarnte Reisegruppe auf den Weg in die Südsee. Ihr Leiter, Dr. Otto Finsch, hatte den Auftrag, für ein 1882 von Adolph von Hansemann und weiteren Berliner Bankiers gegründetes Konsortium in Neuguinea so viele Gebiete wie möglich zu erwerben. Bis zum Ende des Jahres gelang es Finsch, mit einheimischen „Häuptlingen“ zahlreiche Landverträge abzuschließen und so der Gesellschaft ein Territorium von über 200.000 Quadratkilometern zu sichern. Weitere Gebietsteile wurden von dem deutschen Generalkonsul in Sydney, Gustav von Oertzen, in Besitz genommen. Landungskorps deutscher Kriegsschiffe hißten dann über den neuerworbenen Territorien feierlich die Flagge des Kaiserreichs. Mit dem Akt der Flaggenhissung, von Gegnern der Kolonialpolitik auch spöttisch das „Spazierenführen der deutschen Flagge“ genannt, waren Teile Neuguineas offiziell unter kaiserlichen Schutz gestellt.
Die Verwaltung der Kolonie gedachte Reichskanzler Otto Fürst von Bismarck den dort tätigen Handelsgesellschaften zu überlassen, „über denen“, so Bismarck in einer Rede vor dem Reichstag, „nur die Aufsicht und der Schutz des Reiches und des Kaisers zu schweben hat“. Am 17. Mai 1885 erhielt das inzwischen in eine Kompanie umgewandelte Konsortium mit der Verleihung des Kaiserlichen Schutzbriefs die Hoheitsrechte über den deutschen Teil Neuguineas, der aus dem sogenannten Festland, dem Kaiser-Wilhelmsland, und den vorgelagerten Inseln, dem Bismarckarchipel, bestand. Nach der Abgrenzung der jeweiligen Interessensphären durch das Deutsche Reich und Großbritannien am 6. April 1886 wurde der Schutzbrief auch auf die westlichen Salomoninseln ausgedehnt. Das Territorium, über das die Gesellschaft nun herrschte, umfaßte ein Gebiet von rund 240.000 Quadratkilometern.
Der kaiserliche Schutzbrief vom 17. Mai 1885 verpflichtete die Neuguinea-Kompagnie, „die zur Förderung des Handels und der wirtschaftlichen Nutzbarmachung des Grunds und Bodens sowie zur Herstellung und Befestigung eines friedlichen Verkehrs mit den Eingeborenen und zu deren Civilisierung dienlichen staatlichen Einrichtungen in dem Schutz-gebiete auf ihre Kosten zu treffen und zu erhalten“. Dazu gehörte auch die Errichtung einer bewaffneten Macht. Zwar sahen die dem Landeshauptmann Georg Freiherr von Schleinitz erteilten Instruktionen nicht die Schaffung einer militärisch organisierten Truppe vor, da man auf eine friedliche Inbesitznahme des Landes hoffte, doch sollte dieser nach seiner Ankunft eine bewaffnete Polizei bilden und dafür zunächst die aus Niederländisch-Indien eingeführten Arbeiter und „willige“ Einheimische verwenden.
Der kaiserliche Kommissar Gustav von Oertzen, dem bis auf weiteres die Verwaltung Neuguineas unterstand, wollte allerdings nicht bis zum Eintreffen des neuen Landeshauptmanns warten, da Bewohner des Bismarckarchipels wiederholt europäische Händler angegriffen und das Eigentum deutscher Firmen zerstört hatten. In einem am 1. September 1885 verfaßten Bericht bat Oertzen daher um die Genehmigung zur Errichtung einer polizeilichen Exekutive. Zum Schutz der wenigen vorhandenen Stationen hielt er vorerst eine Truppe von 14 Mann unter der Leitung eines Offiziers für ausreichend. Oertzen schlug vor, die Mannschaftsdienstgrade aus ausgedienten Landsturmmännern oder Marineangehörigen zu rekrutieren, wobei seiner Meinung nach nur „gesunde, kräftige, ordentliche und vor allem nüchterne“ Leute ausgewählt werden durften. Der Großteil der Truppe sollte auf der vor der Nordküste Neu-pommerns gelegenen Insel Matupi, Regierungssitz von 1885 bis 1886, stationiert werden. Die Kosten für den Aufbau der kleinen Streitmacht schätzte der Kommissar auf insgesamt 100.000 Reichsmark. Nach seinen Berechnungen würden rund 50.000 davon auf den Transport der Männer, deren Uniformierung und Bewaffnung sowie den Bau der Unterkünfte entfallen. Die Ausgaben für den Sold und eventuelle Reparaturen veranschlagte er auf weitere 50.000 Mark.
Oertzens Vorschläge wurden zwar in Berlin mit Interesse gelesen, doch nach einem Gespräch mit Hansemann mußte Bismarck dem kaiserlichen Kommissar mitteilen, „daß es die Kräfte der Neu-Guinea-Kompanie gegenwärtig übersteige, eine polizeiliche Exekutive in dem Bismarckarchipel [...] einzurichten“. Der Reichskanzler riet Oertzen, er solle, um „Ruhe und Ordnung“ aufrechtzuerhalten, die Hilfe der kaiserlichen Marine in Anspruch nehmen. Der Bericht wurde erst einmal zu den Akten gelegt.
Es zeigte sich bald, daß der von Bismarck versprochene Schutz durch die Marine die Erwartungen der in Neuguinea tätigen Beamten nicht erfüllte. Zwar unterstützten die im Pazifik kreuzenden Kriegsschiffe die Kompanie in den Jahren 1885 und 1886 mehrmals mit dem Einsatz von Landungskorps und Schiffsartillerie bei der „Bestrafung“ kriegerischer Einheimischer. Doch die Kommandanten waren nach einer im Mai 1887 erlassenen Instruktion nicht verpflichtet, jedes Hilfegesuch der Gesellschaft zu erfüllen. Häufig lehnten sie Anträge auf Unterstützung ab, denn die Marine sah es nicht ein, so der Kapitän der S.M.S. Carola in einem Schreiben an die Admiralität, als „Exekutive und Polizeitruppe“ der Gesellschaft zu fungieren.
In ihrem Bericht über die Entwicklung Neuguineas für das Etatjahr 1886-1887 mußte auch das Direktorengremium der Gesellschaft einräumen, daß der erhoffte Schutz durch das Reich völlig unzureichend war. Jüngste Zwischenfälle mit Einheimischen hätten gezeigt, so heißt es in den „Nachrichten“, daß inzwischen ein Bedarf für eine ständige bewaffnete Macht vorhanden sei, sowohl gegenüber denjenigen Einheimischen, „die bis jetzt noch nicht wirklich unter die neue Staatsautorität gebracht worden sind, als auch für die Durchführung von polizeilichen und richterlichen Maßnahmen, besonders für die gewaltsame Vollziehung von Gerichtsurteilen“. Deshalb habe das Gremium beschlossen, Maßnahmen zur Bildung einer Polizeitruppe aus Bewohnern Neuguineas zu ergreifen. Als besonders geeignet für die Einstellung als Rekruten wurden Männer von Neumecklenburg oder den Salomoninseln angesehen, die von einem deutschen Offizier und einigen Unteroffizieren in der Handhabung von Waffen ausgebildet werden sollten.
Noch im gleichen Jahr stellte die Neuguinea-Kompagnie versuchsweise eine nicht bekannte Zahl von Einheimischen verschiedener Ethnien des Bismarckarchipels ein. Für die Ausbildung der Rekruten warb sie in Deutschland den Sekonde-Leutnant Steinhäuser und zwei ehemalige Unteroffiziere an. Zur Bewaffnung der „Polizeijungs“, wie sie von ihren Vorgesetzten genannt wurden, kaufte die Gesellschaft im Oktober 1887 50 umgebaute Chassepot-Karabiner Mod. 71 vom preußischen Kriegsministerium. Außerdem erhielten die Rekruten eine den klimatischen Verhältnissen angepaßte „leichte Uniform“, die aus einem braunen Käppi, einem roten Hüfttuch und einem ledernen Koppel mit Patronentasche bestand. Obwohl die Ausbildung der melanesischen Polizeisoldaten laut Jahresbericht 1887-1888 nur langsame Fortschritte machte, betrachtete das Direktorengremium ein Jahr später den Versuch als geglückt. Es legte die zukünftige Stärke der Truppe auf 5 weiße Beamte und 36 Schwarze fest, deren Entlohnung in der Verantwortung der Kompanie lag und die, wenn möglich, aus dem Personal der Kompanie entnommen werden sollten. Die Neuguinea-Kompagnie behielt sich jedoch das Recht vor, die Polizeisoldaten auch auf ihren Plantagen einsetzen zu dürfen, wenn sie nicht von der Verwaltung gebraucht würden. Diese Einschränkung ließ sich die Gesellschaft in einem am 23. Mai 1889 mit dem Reich geschlossenen Abkommen bestätigen. Stationiert wurde ein Teil der kleinen Truppe am Regierungssitz Finschhafen, nach Aufgabe dieser Station im März 1891 in Stephansort bzw. in Friedrich-Wilhelmshafen, der andere Teil in Herbertshöhe.
Im November 1889 wurde die Polizeitruppe erstmals eingesetzt. Unter der Leitung eines deutschen Offiziers besuchten sechs Polizeisoldaten die an der Nordküste Neumecklenburgs gelegenen Orte Kaewieng und Tubtub und führten dort Exerzierübungen vor, was nach Einschätzung des Expeditionsleiters einen ungeheuren Eindruck bei der dort lebenden Bevölkerung hinterließ.
Häufiger als zu derartigen Machtdemonstrationen rückte die kleine Truppe allerdings zu sogenannten „Strafexpeditionen“ aus, um Angriffen von Einheimischen gegen deutsches Eigentum oder die neuen Herren zu „sühnen“. Viele dieser Strafzüge verliefen ähnlich wie eine im Sommer 1891 durchgeführte Expedition zur „Bestrafung“ einiger Melanesier, die zwei deutsche Missionare und dreizehn „farbige“ Arbeiter in der Nähe von Hatzfeldhafen ermordet hatten. Gleich nach Bekanntwerden des Vorfalls machte sich eine aus 14 Europäern, der Polizeitruppe und rund 130 bewaffneten Plantagenarbeitern bestehende Streitmacht auf den Weg zu dem Ort, aus dem die Mörder angeblich stammten. Der Leiter der Expedition, der Kaiserliche Kommissar Fritz Rose, plante, das Dorf durch einen überraschenden Angriff im Morgengrauen einzunehmen, doch „völlig enttäuscht“ mußte er feststellen, daß „es vollständig verlassen“ war. Die Bewohner hatten die anrückende Truppe bemerkt und waren in den dichten Busch geflohen. „Wir waren gerade dabei umzukehren“, schreibt Rose in seinem Bericht, „als der Junge, der die Truppe führte, mehrere Eingeborene zu Gesicht bekam und sofort zwei von ihnen erschoß, wobei sich leider herausstellte, daß es Frauen waren.“ Bevor die Teilnehmer der Expedition den Rückweg antraten, töteten sie noch weitere Einheimische, brannten alle Hütten nieder und zertrümmerten alle vorgefundenen Kanus.
Zu regelrechten Kämpfen mit der melanesischen Bevölkerung kam es dagegen in Deutsch-Neuguinea nur selten. Im Sommer 1893 wehrten sich die im Hinterland von Herbertshöhe wohnenden Tolai gegen das Vordringen der Pflanzungen ins Landesinnere. Sie griffen wiederholt die auf den Plantagen arbeitenden Männer an und zerstörten die gepflanzte Baumwolle heraus. Im September attackierten über 300 Krieger sogar die Station Herbertshöhe und konnten nur mit Mühe abgewehrt werden. Sofort ausgesandte „Strafexpeditionen“ erschossen mehr als 40 Tolai. Obwohl laut Jahresbericht 1892-1893 auch der „Hauptanstifter“ der Revolte unter den Toten war, gelang es nicht, „friedliche Zustände“ wiederherzustellen.
Mitte Dezember unternahmen ein 60 Mann starkes Landungskorps des Kreuzers Sperber und Teile der Polizeitruppe den Versuch, die Tolai zu unterwerfen. Das geplante Umfassungsmanöver mißlang jedoch, weil sich eine Abteilung der Polizei im dichten Busch verlief. Erst als das fünf Kilometer entfernt liegende Kriegsschiff die Dörfer mit seinen schweren Geschützen beschoß, baten die Tolai um Frieden.
Die geringe Stärke der Polizeitruppe reichte zwar gerade für den Schutz der wenigen vorhandenen Stationen und zur Durchführung von „Strafexpeditionen“, für eine regelrechte Eroberung Neuguineas war sie allerdings zu schwach. Versuche, die Stärke der Truppe zu erhöhen, scheiterten an der ablehnenden Haltung der Neuguinea-Kompagnie. So beantragte der kaiserliche Kommissar Fritz Rose im Februar 1891 bei der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt eine Vermehrung der Polizeitruppe auf 50 Mann. Die Kolonialabteilung genehmigte Roses Antrag, doch die Kompanie widersetzte sich der angestrebten Erhöhung. Sie hatte es bisher noch nicht einmal für nötig gehalten, die vorgesehene Zahl von 36 Polizeisoldaten einzustellen. Die Gesellschaft mußte sich aber von nun an damit einverstanden erklären, die 24 vorhandenen Polizisten nicht mehr die meiste Zeit als Arbeiter auf ihren Plantagen einzusetzen, sondern sie vollständig Roses Befehlsgewalt zu unterstellen.
Erst 1892 wurde die etatmäßige Stärke auf zwei weiße Polizeimeister und 48 Melanesen erhöht. Doch auch diese Zahl war nach Ansicht des kaiserlichen Richters Albert Hahl, dem von 1896 bis 1898 die Verwaltung des Bismarckarchipels unterstand, bei weitem nicht ausreichend. Er hielt eine weitere Verstärkung der Polizeitruppe für ein „ernstes Gebot“, „um gerüstet dazustehen, wenn es einmal wirklich schwere Verwicklungen geben sollte“. Auch seinen Bemühungen, eine Erhöhung der Mannschaftszahl zu erreichen, widersetzte sich die ständig in Finanzschwierigkeiten steckende Neuguinea-Kompagnie. Im Sommer 1896 griff Hahl zur Selbsthilfe und warb in den Dörfern im Hinterland von Herbertshöhe 75 „kräftige junge Männer“ an. Die Melanesen erklärten sich bereit, jeden Tag um 6 Uhr ohne Bezahlung zur militärischen Ausbildung anzutreten. Sie sollten im Notfall die reguläre Polizeitruppe verstärken. Allerdings standen Hahl für die Bewaffnung seiner Freiwilligeneinheit nur 36 Karabiner zur Verfügung. Diese Polizeireserve existierte bis zum Ende der deutschen Kolonial-herrschaft im Jahr 1914.
Die Neuguinea-Kompagnie rekrutierte die melanesischen Angehörigen der Polizeitruppe vor allem aus Einheimischen von Neupommern, Neumecklenburg und den Salomoninseln, die „einander fremd, ja im Grunde feindlich gegenüberstanden“ und sich aufgrund ihrer unterschiedlichen Sprachen nur unvollkommen verständigen konnten. Dadurch glaubte man, „ein gemeinsames Komplott“ gegen ihre weißen Vorgesetzten weitgehend ausschließen zu können. In der Tat gab es anfangs Spannungen zwischen Polizeisoldaten der unterschiedlichen Völker. Als bei der gescheiterten Durchquerung Neuguineas durch den Forschungsreisenden Otto Ehlers im September/Oktober 1895 Meinungsverschiedenheiten über die einzuschlagende Richtung auftraten, hatten von den Salomoninseln stammende Söldner keinerlei Skrupel, die ebenfalls zur Expedition gehörenden Polizeisoldaten aus Neumecklenburg niederzuschießen.
Die Polizeisoldaten wurden jeden Tag von 6 bis 8 Uhr morgens im Schießen, Exerzieren und Bootsrudern ausgebildet, in der übrigen Zeit mußten sie für die Kompanie Straßen und Häuser bauen oder auf den Plantagen arbeiten, was nach Ansicht des kaiserlichen Kommissars Rose noch „nicht einmal die Erziehung zum brauchbaren Stationsjungen, geschweige denn zum Soldaten möglich“ machte. Die „Polizeijungs“ verpflichteten sich für drei Jahre.
Für ihren Dienst als Soldat bekamen sie freie Unterkunft, Verpflegung und Waren im Wert von 5 bis 10 Reichsmark. Nur während der Schießausbildung und auf einer „Strafexpedition“ wurden den Polizisten ein Gewehr ausgehändigt. Ansonsten wurden die Waffen unter Verschluß gehalten, um zu verhindern, daß moderne Hinterlader in den Besitz der einheimischen Bevölkerung gelangen konnten. Trotz dieser Maßnahme ließ sich das Verschwinden von Waffen nicht ganz vermeiden. Ende September 1897 brachen ein Polizeisoldat und 14 Landsleute in ein Gewehrlager ein und nahmen 5 Karabiner und 500 Patronen mit, um ihrer Landschaft Madine an der Ostküste Neumecklenburgs im Kampf gegen Nachbarvölker beizustehen.
„Zur Erhaltung der Ordnung und des Gehorsams“ konnte jeder Stationsvorsteher oder dessen Stellvertreter Disziplinarstrafen verhängen. Dies bestimmte eine am 22. Oktober 1888 erlassene Verordnung zur Erhaltung der Disziplin unter den einheimischen Arbeitern, die auch für die Polizeisoldaten galt. Zulässige Strafen waren die „Beschränkung der Nahrung und Entziehung von Genußmitteln“, „Arbeit über die gewöhnliche Arbeitszeit hinaus“, „Einsperrung mit oder ohne Anschließung in abgesonderten“ Räumen und „körperliche Züchtigung“.
Die körperliche Züchtigung bestand aus mehreren mit einer Peitsche oder Rute verabreichten Schlägen, wobei die Zahl der Schläge zehn nicht überschreiten durfte. Gezüchtigt wurden die Polizisten schon für nicht ausreichend gereinigte Gewehre.
Der am 7. Oktober 1898 zwischen dem Reich und der Neuguinea-Kompagnie geschlossene Vertrag, in dem die Gesellschaft auf die Ausübung der ihr verliehenen Hoheitsrechte verzichtete, sah vor, daß die vorhandenen melanesischen Polizeisoldaten sowie die gesamte Ausrüstung vom Reich übernommen werden sollten. Die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt wies deshalb die kaiserlichen Richter Heinrich Schnee und Paul Boether an, die Übernahme der Polizeitruppen von Herbertshöhe und Friedrich-Wilhelmshafen in den Reichsdienst vorzunehmen und über die vorgefundenen Zustände Bericht zu erstatten.
Schon am 10. April 1899 konnte Schnee nach Berlin melden: „Die Polizeitruppe, 30 Mann mit 8 Weibern, ist übernommen worden.“ Acht der Polizeisoldaten, schreibt er in seinem Bericht weiter, seien Bukas, weitere acht stammten aus Neumecklenburg und 14 aus Neupommern. Die letztgenannten waren nach Ansicht des Richters, von 2 bis 3 abgesehen, als Soldaten unbrauchbar. Um die besten Leute zu halten, deren Vertrag schon in fünf Monaten ablief, erhöhte er die Löhnung und beförderte einige zu Unteroffizieren. Außerdem schickte Schnee ein Anwerbeschiff los, das Ersatz für die untauglichen Neupommern beschaffen sollte.
Boether fand in Friedrich-Wilhelmshafen nur 18 Polizeisoldaten vor, obwohl es laut Etat 24 hätten sein müssen. Eine sofortige Ergänzung, heißt es in seinem Schreiben an die Kolonialabteilung, sei nicht möglich, da er kein Schiff zur Verfügung habe. Insgesamt biete die Truppe „gegenwärtig kein erfreuliches Bild“, und die übernommenen Waffen und Ausrüstungsgegenstände seien „in höchst mangelhaftem Zustand“. Da auch hier die Dienstzeit der meisten Melanesen ablief, hatte Boether am Ende des Jahres noch ganze vier „Polizeijungs“ zur Verfügung.
Für das Etatjahr 1899/1900, das den Zeitraum vom 1. April 1899 bis zum 31. März 1900 umfaßte, hatte der Reichstag dem Gouvernement Mittel bewilligt, die den Unterhalt einer aus zwei weißen Polizeimeistern und 90 Melanesen bestehende Truppe gestattete. Der Etat für das darauffolgende Jahr sah sogar fünf Beamte und 150 Polizeisoldaten vor. Um die Truppe auf die erlaubte Stärke zu bringen, entsandte das Gouvernement mehrere Anwerbeexpeditionen in verschiedene Gegenden Neuguineas, die durch Geschenke junge Männer zum Eintritt in die Polizeitruppe bewegen sollten. Sogar der Gouverneur, berichtet Ernst von Hesse-Wartegg in einem Artikel in der National-Zeitung, „benutzt jede seiner Dienstreisen, um ein paar stramme Kerle unter die ‘kaiserlichen Fahnen’ zu bekommen, und mir selbst gelang es gelegentlich unserer Expedition nach der Sandwichinsel, dort für ein paar Stangen Tabak und guter Worte [...] einen famosen Burschen anzuwerben“. Trotz Geschenke und Versprechungen waren jedoch nicht genug Einheimische bereit, ihre Heimat zu verlassen und eine für sie ungewohnte Arbeit aufzunehmen.
Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Anwerbung kam Gouverneur Rudolf von Bennigsen zu der Überzeugung, daß „es fast nicht möglich zu sein scheint, eine farbige Polizeitruppe aus Eingeborenen des Schutzgebiets zu bilden“. Andererseits fand er das auch gar nicht wünschenswert, weil jeder in seine Heimat zurückkehrende Polizeisoldat infolge seiner militärischen Ausbildung zu einer Gefahr für die deutsche Kolonialherrschaft werden könne. Bennigsen schlug deshalb der Kolonialabteilung vor, den größten Teil der Polizisten aus Bewohnern anderer Kolonien zu ergänzen.
Für die in Friedrich-Wilhelmshafen stationierte Truppe hatte Bennigsen bereits in Niederländisch-Indien einige Malaien und Amboinesen anwerben lassen, die, so hoffte er, „als Unteroffiziere mit guten Farbigen verschiedener Stämme dort eine geeignete Polizeitruppe bilden werden“. Weitere 12 Amboinesen trafen im Juni 1900 in Herbertshöhe ein. Für das Gros der Polizeitruppen hielt er Malaien und Amboinesen jedoch nicht für geeignet, da sie seiner Meinung nach gegenüber dem Klima und den Anstrengungen auf Expeditionen nicht widerstandsfähig genug waren. Aus dem gleichen Grund kam für den Gouverneur auch die Einstellung von Samoanern und Karolinern nicht in Betracht.
Nach langen Überlegungen sprach er Anfang April 1900 gegenüber der Kolonialabteilung die Empfehlung aus, zunächst die Polizeitruppe in Herbertshöhe „aus besonders kräftigen und gegen Fieber widerstandsfähigen Stämmen des mittleren Ostafrika zu rekrutieren“.
Fürs erste würden 50 ausgesuchte Männer, möglichst von der Ethnie der Nyamwezi, genügen.
Außerdem sollten 20 bis 30 Frauen hinzukommen, „um die Leute fortpflanzungsfähig werden zu lassen“.
Die Kolonialabteilung leitete im Juni das Gesuch Bennigsens an das Gouvernement von Deutsch-Ostafrikas weiter. Das wandte sich an das Bezirksamt Bagamoyo und fragte dort nach Freiwilligen für Herbertshöhe. Als aus Bagamoyo eine verneinende Antwort zurückkam, richtete das Gouvernement dieselbe Anfrage an das Kommando der Kaiserlichen Schutztruppe in Daressalam. „Ohne Zögern“, heißt es in einem Bericht, erklärten sich 56 Nyamwezi und Sukuma der dort stationierten 5. Kompanie bereit, nach Neuguinea zu gehen. Am 12. September telegrafierte das Gouvernement nach Berlin: „50 ausgebildete Wanyamwesiaskaris teils mit Familien für Herbertshöhe bereit, drahtet Lohnbedingungen, Transport jederzeit durch hiesige Europäer möglich, Beschleunigung geboten, da sonst nicht zu halten.“ Der Transport der Afrikaner nach Deutsch-Neuguinea kam jedoch nie zustande. In einem am 15. September verfaßten Schreiben mußte die Kolonialabteilung Bennigsen mitteilen, daß die Bereitstehenden nicht verschifft worden waren. Aufgrund mangelnder Absprachen zwischen dem Gouvernement von Deutsch-Ostafrika und der Kolonialabteilung war es versäumt worden, die Afrikaner so rechtzeitig nach Aden zu transportieren, daß sie dort den nur alle sechs bis acht Wochen von Europa nach Singapur verkehrenden Dampfer des Norddeutschen Lloyd erreichen konnten. Die in Daressalam wartenden Freiwilligen waren schon einige Tage später „in alle Winde zerstreut“. Wie das Gouvernement der Kolonialabteilung erklärte, konnten sie aus „dienstlichen Gründen“ nicht so lange zusammengehalten werden, bis der nächste Dampfer nach Singapur abging, „da gerade von der hiesigen Kompanie häufig Abkommandierungen nötig sind“.
Eine erneute Suche nach Freiwilligen für Herbertshöhe war allerdings nicht mehr nötig. Mittlerweile hatte nämlich das Interesse Bennigsens an einer Einstellung der Ostafrikaner nachgelassen, denn, so der Gouverneur an die Kolonialabteilung, „die Verhältnisse der hiesigen Polizeitruppe haben sich in letzter Zeit dadurch gebessert, daß eine Reihe bewährter Leute über ihre Kontraktzeit weiterbleibt, und daß gute Leute neu angeworben werden konnten“.
Dabei zeigte eine im März 1900 von Bennigsen erlassene Verfügung zur „Herbeiführung größerer Seßhaftigkeit der Polizeijungen“ erste Erfolge. Diese bestimmte, daß jedes mit einem Polizeisoldaten „nach Eingeborenen-Brauch verheiratete Weib“ für die Geburt des ersten Kindes 30, für das zweite 60 und für das dritte sogar 90 Reichsmark an Prämie erhielt.
Nach dem gescheiterten Versuch mit der Anwerbung von Afrikanern unternahm das Gouvernement vorerst keine weiteren Schritte mehr, landfremde Söldner in die Polizeitruppe einzustellen. Die Truppe rekrutierte ihren Ersatz zunächst ausschließlich aus Einheimischen.
Dabei versuchte das Gouvernement darauf zu achten, „daß alle möglichen Stämme und keiner überwiegend vertreten ist“, um „hierdurch die bei jeder Soldtruppe bestehende Gefahr der Meuterei“ zu beseitigen.
Anfangs stellten die Ethnien Neumecklenburgs und die zu den Salomonen gehörende Insel Buka die meisten Soldaten. Doch die Insel wie auch weite Teile Neumecklenburgs waren gleichzeitig ein bevorzugtes Anwerbegebiet für Plantagenarbeiter, so daß dort immer weniger wehrfähige Männer für die Truppe aufgetrieben werden konnten. Diese mußte sich deshalb mehr und mehr mit den Bewohnern anderer Landesteile begnügen. Zu einem wichtigen Rekrutierungsgebiet entwickelte sich die westliche Hälfte Neupommerns, obwohl viele deutsche Beamte die Polizisten von dort für „weniger intelligent“ und „durchweg erbärmlich feige“ hielten. Den besten Ruf als Polizeisoldaten genossen bei ihnen die Bukas, obwohl Bukapolizisten 1895, 1897 und 1900 für die Ermordung von mehreren Weißen verantwortlich waren. Gut angesehen waren auch die sogenannten „Spitzköpfe“ von der Südküste Neu-pommerns. Als „unsichere Burschen“ galten dagegen Söldner von der Gazellehalbinsel.
Alle Polizeisoldaten verpflichteten sich für drei Jahre. Zum Leidwesen des Gouvernements waren nur wenige Söldner bereit, ihren Vertrag zu verlängern. Die Mehrheit zog es vor, nach Ablauf des Kontrakts in ihre Heimatdörfer zurückzukehren. Manche ließen sich dann nach einigen Jahren erneut für die Polizei anwerben. An Sold erhielten die einfachen Soldaten 6 Mark im Monat. Den besonders geschätzten Buka wurde teilweise ein höherer Lohn bezahlt, um sie länger in der Truppe zu halten. Ein melanesischer Unteroffizier bekam nach einem Dienstjahr 8, nach zwei Jahren schon 10 Mark. Altgediente Unteroffiziere durften sogar 15 bzw. 20 Mark erhalten. Der höchste für einen Melanesen zu erreichende Dienstgrad war der eines Feldwebels.
Anfangs erhielten die Polizisten ihren Lohn in Form von Naturalien, später in bar. Den größten Teil des Soldes bekamen die Männer allerdings erst nach Ablauf ihrer Dienstzeit ausbezahlt. Für das Geld kauften sie dann in den ortsansässigen Geschäften aus Europa eingeführte Waren ein, um sie nach ihrer Rückkehr in den Heimatdörfern zu verteilen. Besonders begehrt waren Buschmesser und Beile aus Eisen. Oft erhielten die Söldner für ihr Geld aber nur wertlose Stoffe von Händlern. Um zu verhindern, daß dadurch der gute Ruf des Gouvernements als Arbeitsherr litt, ermahnte Gouverneur Albert Hahl, der 1902 den erkrankten Bennigsen abgelöst hatte, im Dezember 1905 alle Stationsleiter, persönlich darauf zu achten, „daß die Preise, zu welchen den Mannschaften seitens der Geschäfte verkauft wird, die Überbringung einer genügenden Warenmenge in die Heimat sichern“. Schließlich waren zufriedene Polizisten die besten Werber für die Polizeitruppe. So ließ Hahl einmal mehrere Polizeisoldaten für eine Nacht in ihr Heimatdorf zurückkehren und über ihre Arbeit berichten. Am nächsten Tag strömten zahlreiche junge Männer herbei, um sich zum Dienst bei der Polizei zu melden.
Zusätzlich zum Sold hatten die Polizeisoldaten Anspruch auf freie Verpflegung und Unterkunft sowie auf eine kostenlose medizinische Versorgung. Außerdem erhielten sie einmal in der Woche 18 Gramm Tabak und eine Kalkpfeife sowie alle vier Wochen ein Hüfttuch.
Bei der Unterbringung der Polizisten orientierte das Gouvernement sich an der traditionellen Architektur. So wurden die 1899 in Friedrich-Wilhelmshafen gebauten vier Gebäude für Polizisten im Stil der „Eingeborenenhütten“ von Neupommern gestaltet. Für verheiratete Polizeisoldaten ließ man besonders große Häuser errichten. Die kurz vor Kriegsausbruch fertiggestellten Polizeibaracken in Madang konnten immerhin 300 Personen aufnehmen. Kranke Söldner wurden von deutschen Regierungsärzten in sogenannten „Eingeborenenkrankenhäusern“ behandelt, von denen es 1914 sieben gab.
Die Polizisten trugen auch im Reichsdienst die von der Neuguinea-Kompagnie eingeführte „Uniform“. Nur das braune Käppi ersetzte man durch eine khakifarbene Schirmmütze mit rotem Band und Reichskokarde. Nach Ansicht des Journalisten Hesse-Wartegg sahen die „strammen wohlgenährten Kerle“ in dieser „Uniform“ geradezu „vortrefflich“ aus, „ihre kaffeebraune Haut kleidet sie besser als der schönste Waffenrock“. Für Paraden sowie für den Dienst bei Nacht und kalter Witterung erhielten die Polizeisoldaten zusätzlich einen Anzug aus Khakistoff mit roten Litzen. Dieser bestand aus einer Bluse im Matrosenschnitt und einer langen Hose.
Die noch aus den Beständen der Neuguinea-Kompagnie vorhandenen Schußwaffen der unterschiedlichsten Modelle wurden nach und nach durch Mauser-Gewehre Modell 88 ersetzt.
Damit waren die Polizeisoldaten der einheimischen Bevölkerung waffentechnisch deutlich überlegen. Auf Expeditionen und Patrouillen trugen die Männer zusätzlich ein Seitengewehr Mod. 71/84. Nach Berechnungen des Gouverneurs kostete die gesamte erste Ausrüstung eines Soldaten 85 Mark, für Ersatzstücke mußten pro Jahr weitere 20 Mark ausgegeben werden. Die durchschnittlichen Kosten für Löhnung, Verpflegung und Anwerbung pro Mann und Jahr bezifferte das Gouvernement auf rund 230 Mark. Damit waren die Söldner Neuguineas die billigsten des gesamten deutschen Kolonialreiches. In Deutsch-Ostafrika beispielsweise betrugen allein die Ausgaben für den Sold eines einfachen Askari 240 Mark im Jahr.
Ein besonderes militärisches Disziplinar- und Strafrecht für die Polizeisoldaten wurde nicht eingeführt. Strafen, die wegen „fortgesetzter Pflichtverletzung und Trägheit“ sowie „Widersetzlichkeit oder unbegründetes Verlassen der Dienst- oder Arbeitsstelle“ verhängt werden durften, richteten sich nach der am 20. Juni 1900 vom Gouverneur erlassenen Verordnung zur „Erhaltung der Disziplin unter den farbigen Arbeitern“. Die darin aufgeführten Strafen waren weitgehend mit den 1888 von der Neuguinea-Kompagnie festgeschriebenen identisch. Allein die Zahl der erlaubten Schläge wurde von 10 auf die in allen deutschen Kolonien üblichen 25 erhöht. Erhalten gebliebene Strafregister zeigen, daß niemand so häufig und so heftig geprügelt wurde wie melanesische Polizeisoldaten.
Jeden Morgen exerzierten die Polizeisoldaten „stramm wie pommersche Grenadiere“.
Zweimal in der Woche erhielten die Söldner eine Ausbildung im Schießen. Die Kommandos während des Exerzierens und des Schießens erfolgten auf Deutsch. Für die Erteilung von Befehlen und Instruktionen an die einheimischen Polizisten verwendeten die deutschen Beamten das Tok Pisin oder Pidgin-Englisch, der lingua franca des Schutzgebietes. Polizeisoldaten waren mitverantwortlich für die rasche Verbreitung des Pisin in Neuguinea. Das Erlernen der deutschen Sprache durch die Polizisten wurde von der Kolonialverwaltung nicht gefördert.
Ausgebildet und geführt wurden die Söldner von deutschen Militärangehörigen. Bevorzugt eingestellt wurden Infanterie- oder Pionierunteroffizierdienstgrade, die mindestens sechs Jahre gedient haben mußten. Da die Polizeitruppen in den deutschen Kolonien, anders als die „Kaiserlichen Schutztruppen“ in Ostafrika, Kamerun und Südwestafrika, kein Teil des Reichsheeres waren, mußten Freiwillige, die sich für den Dienst in den Kolonien meldeten, aus der Armee ausscheiden. Für die Dauer ihres Einsatzes in Neuguinea wurden sie dann als Polizeimeister der Zivilverwaltung unterstellt. Nach Ableistung ihrer Verpflichtungszeit, die in der Regel zwei Jahre betrug und auf Antrag verlängert werden konnte, stand ihnen eine Wiedereinstellung in ihren alten Truppenteil zu, sofern nicht Bedenken gegen ihre „Würdigkeit und körperliche Brauchbarkeit“ bestanden.
Neben freier Unterkunft und Verpflegung erhielten die Polizeimeister ein mit den Jahren steigendes Auslandsgehalt, eine Kolonial- und eine Alterszulage. Ein Polizeiwachtmeister konnte somit auf ein Jahreseinkommen von 3.800 bis 5.400 Mark kommen, ein Polizeisergeant auf 3.600 bis 5.000 Mark. 1910 führte das Reichskolonialamt noch eine Ortszulage in Höhe von 400 Mark ein.
Die Uniform des weißen Personals richtete sich nach den Bekleidungsvorschriften für die Angehörigen der Polizeitruppe in Ostafrika und bestand aus einem „Tropenhelm mit Kakibezug, schwarzweißroter Kordel, fächerartiger deutscher Kokarde und darüber kleinem vergoldeten Reichsadler, einer grauen Dienstmütze, einem geschlossenen Jakett aus weißem baumwollenen Köper beziehungsweise Kakidrell und Knöpfen aus gelbem Metall mit dem Reichsadler, Beinkleider aus weißem Köper oder Kaki sowie einem Säbel wie für die Portepeeunteroffiziere der Kaiserlichen Schutztruppe vorgeschrieben“. Ein Erlaß des Reichskanzlers vom 13. April 1912 führte als besondere Kennzeichnung für die Polizeitruppe von Neu-guinea grüne Schulterklappen für das geschlossene Jackett sowie einen grünen Tuchbesatz für die Dienstmütze ein.
Seit Sommer 1911 dienten auch Offiziersdienstgrade in der Polizeitruppe. Verwendung fanden ausschließlich aktive Offiziere der Armee, die zu diesem Zweck zur Zivilverwaltung abkommandiert wurden. Im Gegensatz zu den Unteroffiziersdienstgraden mußten sie nicht aus der Armee ausscheiden, sondern blieben Angehörige ihres Heimatregiments. Für die Dauer ihrer Dienstverpflichtung, die ebenfalls zwei Jahre dauerte, galten sie als Militärpersonen, die die Funktion von Zivilbeamten wahrnahmen und daher auch den für die Beamten geltenden Bestimmungen des zivilen Strafgesetzbuches sowie des Beamten-Disziplinarrechts unterlagen. Der Sold für den Dienst in Neuguinea lag ungefähr doppel so hoch wie in Deutschland. Ein Hauptmann I. Klasse erhielt somit 10.800, ein Hauptmann II. Klasse 9.600 und ein Oberleutnant immerhin noch 7.500 Mark im Jahr.
Die Aufgaben der Polizeisoldaten waren vielfältig. So wurden sie von ihren Vorgesetzten zu Botendiensten, zur Verhaftung von Einheimischen, bei der Steuereintreibung, zur Bewachung von Gefangenen oder zur Requirierung und Beaufsichtigung von Arbeitskräften für „öffentliche Arbeiten“ wie Straßen- und Stationsbau eingesetzt. Gegenüber der einheimischen Bevölkerung verhielten sich Polizeisoldaten nicht immer wie „Engelsknaben“, wie ein Beamter in seinen Erinnerungen schreibt. Mancher nutzte seine privilegierte Stellung als Organ der Verwaltung, um die Bevölkerung einzuschüchtern und sich persönlich zu bereichern.
Gouverneur Hahl fand eines Tages empört heraus, daß einige seiner Polizisten den Einheimischen Schweine, in Melanesien ein Symbol für Wohlstand, mit vorgehaltenem Gewehr „abkauften“. Ein niederländischer Offizier, der 1910 an der deutsch-niederländischen Grenzexpedition in Kaiser-Wilhelmsland teilnahm, konnte während seiner Arbeit beobachten, daß melanesische Polizeisoldaten viele Raubzüge und Vergewaltigungen begingen.
Häufig waren Angehörige der Polizeitruppe zu „Strafexpeditionen“ und militärischen Feldzügen im „Busch“ unterwegs. Bis zum Jahr 1912 verzeichnet eine amtliche Liste 24 derartige Unternehmungen. Die tatsächliche Zahl lag jedoch weitaus höher, da in dieser Aufstellung nur die größeren Expeditionen aufgeführt werden. Bei derartigen Unternehmungen taten sich die melanesischen Polizeisoldaten oft durch eine unbarmherzige und grausame Kriegführung hervor. Der Kommandant der S.M.S. Cormoran stellte fest, daß die Söldner „in echt eingeborener Art den Kampf zwar mit Todesverachtung, aber auch mit wilder Grausamkeit“ führten. Gefangene wurden umgebracht, Verwundete massakriert, Gefallene verstümmelt und Dörfer geplündert. Mehrfach mußten Polizisten im letzten Moment davon zurückgehalten werden, sich im Anschluß an eine „Strafexpedition“ kannibalistischen Exzessen hinzugeben.
Deshalb wurden nach einem Gefecht christliche Söldner aus dem Bismarckarchipel als Wachen auf dem Kampfplatz zurückgelassen, weil sich die anderen Polizeisoldaten sonst Teile von Leichen oder von noch lebenden Verwundeten abgeschnitten und verzehrt hätten. Auch die Ermordung von Gefangenen sahen viele deutsche Vorgesetzte nicht gerne. Als melanesische Polizisten im Jahr 1911 auf Ponape gefangengenommene Aufständische niedermachen wollten, verhinderte ein Polizeimeister dies, indem er den „Allertollsten“ niederschlug.
Eines der schlimmsten dokumentierten Massaker richteten einheimische Söldner im Sommer 1901 an. Teile der Polizeitruppe sowie eine Landungsabteilung des Kreuzers Cormoran befanden sich damals zu einem „Strafzug“ auf der nördlich von Neuhannover gelegenen Insel St. Matthias, um die Verantwortlichen für den Tod des Forschers Bruno Mencke zu „züchtigen“. Ohne zu wissen, wie der Jahresbericht 1900/1901 zugeben mußte, „welcher Stamm überhaupt die Mencke’sche Expedition überfallen“ hatte, trieben die Polizeisoldaten zahlreiche Menschen in ein Höhlensystem. Sobald einer der Eingeschlossenen versuchte, die Höhlen zu verlassen, schossen ihn die wartenden Polizisten nieder. Obwohl der Kommandant des Kreuzers den Polizeisoldaten für jeden lebend Eingebrachten eine Prämie von 20 Mark bot, ließen sie sich nicht bewegen, Gefangene zu machen. In einem Telegramm an den Admiralstab meldete der Kapitän das Ergebnis dieser „Strafaktion“: „81 getötet. Auf unserer Seite keine Verluste.“
Da man es in Neuguinea nicht mit „großen, geschlossenen Stämmen zu tun hat, und da dem Melanesier außer den Eigenschaften der Hinterlist und der Grausamkeit auch die der Feigheit durchweg in hohem Maße eigen ist“, vertrat das Gouvernement lange Zeit die Ansicht, daß für die Eroberung und Beherrschung der Kolonie eine „allmählich mit der Zahl der Stationen wachsende Polizeitruppe“ ausreichend sei. Im Falle von größeren Unruhen vertraute man auf die Unterstützung durch die kaiserliche Marine.
Im Jahr 1911 erfolgte jedoch ein Umdenken. Anlaß hierfür war das „Versagen“ von Soldaten der Polizeitruppe im Kampf mit Aufständischen auf Ponape. Auf dieser zu den Westkarolinen gehörenden Insel waren im Oktober 1910 Unruhen ausgebrochen. Mehrere deutsche Beamte wurden getötet. Im Dezember trafen 138 Polizeisoldaten, zumeist gerade eingestellte Rekruten, auf Ponape ein, um gemeinsam mit den Landungsabteilungen der eilig herbeigerufenen deutschen Kriegsschiffe den Aufstand niederzuschlagen. Allerdings verloren die Söldner in den ersten Gefechten mit den Dschokadsch, die im Besitz von modernen Gewehren waren, ihren Halt und wurden daher im weiteren Verlauf der Kämpfe meist nur noch zur Aufklärung eingesetzt. Polizeimeister Kammerich bezeichnete gar die Mehrheit der ihm unterstellten „schwarzen Burschen“ als „elende Feiglinge“.
Aufgrund der auf Ponape gemachten Erfahrungen genehmigte das Reichskolonialamt eine Reorganisation der Polizei nach dem Vorbild der Polizeitruppe Togos. Im Gegensatz zu Neuguinea unterstand das Polizeiwesen in Togo einem Hauptmann als erstem Polizeiinspekteur, der vor allem für eine ausreichende militärische Ausbildung verantwortlich war. Diese erfolgte in einer am Gouvernementssitz in Lome stationierten, 150 Mann starken Abteilung, die von einem Oberleutnant befehligt wurde und gleichzeitig als Expeditionskompanie diente.
Noch im Sommer des Jahres 1911 wurde in Deutsch-Neuguinea mit der Aufstellung einer Expeditionsabteilung begonnen. Diese sollte 125 Mann stark sein, von einem aktiven Offizier im Range eines Oberleutnants geführt werden und zur ständigen Verfügung des Gouverneurs stehen. Nach einer gründlichen Ausbildung, heißt es im amtlichen Jahresbericht 1911/1912 über die zukünftigen Aufgaben der Kompanie, „soll diese Truppe, sobald sie nicht zu irgendwelchen militärischen Unternehmungen gebraucht wird, nach Möglichkeit praktische Erschließungsarbeit leisten, indem sie langsam in unbekannte Landesteile vordringt, Wege erkundet und mit Eingeborenen Fühlung gewinnt“. Der Mangel an Ausbildungspersonal und das Fehlen genügenden Ersatzes für die Truppe führten jedoch dazu, daß erst in den ersten Monaten des Etatjahrs 1912 eine „Vorschiebung in den Busch“ möglich wurde. Manchem ging die in Angriff genommene Reorganisation der Polizeitruppe allerdings nicht weit genug.
So forderte Oberleutnant Prey, Kommandeur der Expeditionstruppe, den Gouverneur im September 1912 auf, „jetzt gleich eine Umwandlung der Polizeitruppe in eine richtige, eine Schutztruppe zu beantragen“.
In den Jahren 1912 und 1913 befand sich die Expeditionskompanie fast ständig im Einsatz. Im Dezember 1913 brachen Unruhen im Süden Neumecklenburgs aus. Eine Expedition unter der Leitung des Oberförsters Deiniger wurde am 15. Dezember von Einheimischen überfallen, die mehrere Menschen, darunter fünf Polizeisoldaten töteten. Gleich nach Bekanntwerden des Vorfalls entsandte Hahl die Expeditionsabteilung nach Neumecklenburg, um die „Täter“ zu strafen und die Unruhen niederzuschlagen. Aufgrund der ständigen Beanspruchung der Expeditionstruppe sah der Gouverneur die Sicherheit der Hauptstadt Rabaul gefährdet. Deshalb bat er in einem Telegramm an das Reichskolonialamt um die Genehmigung zur sofortigen Einstellung weiterer 125 Mann Expeditionstruppen. Außerdem forderte er die Entsendung von zwei Oberleutnants mit Schutztruppenerfahrung, vier Polizeimeistern und einem Büchsenmacher.
Anfang Januar 1914 genehmigte das Kolonialamt die vorgezogene Anwerbung von 50 bereits für das nächste Etatjahr bewilligten melanesischen Polizisten und sagte die schnellstmögliche Abreise eines Oberleutnants und zweier Polizeimeister zu. Für die Einstellung der geforderten 125 Mann über den genehmigten Etat hinaus sah das RKA aber keine Notwendigkeit. „Wenn Not am Mann ist“, heißt es in einer Bemerkung zum Telegramm Hahls, „muß das Gouvernement auch ohne Anfrage das tun, was zum augenblicklichen Schutze der Hauptstadt erforderlich ist, insbesondere die Polizeireserven einziehen [...].“ Dem Gouverneur empfahl das Reichskolonialamt, die Verstärkung offiziellfür den Etat 1914 zu beantragen und diesen Antrag entsprechend zu begründen.
Der Gouverneur hielt die Bewilligung der 50 Mann nicht für ausreichend. Daher stellte er im Januar 1914 beim Reichskolonialamt den Antrag, im nächsten Etat ausreichende Mittel für eine weitere Expeditionskompanie zu bewilligen. Hahl begründete seinen Antrag damit, daß seiner Meinung nach der Zustand, „daß das ganze Schutzgebiet durch ein einziges Ereignis von allen Streitkräften entblößt wird, [...] unhaltbar“ sei. Bei scharfem Anziehen der Arbeiteranwerbung sei die Gefahr des Ausbruchs von Unruhen an anderen Stellen nicht zu unterschätzen. Eine der beiden Expeditionsabteilungen, von denen Hahl die eine in Kaiser-Wilhelmsland, die andere im Bismarckarchipel stationieren wollte, sollte vorerst als Stammkompanie dienen und den Ersatz von ausgebildeten Polizeisoldaten an die Verwaltungsdienststellen sicherstellen. Um dies gewährleisten zu können, hielt der Gouverneur für die Stammkompanie eine etatmäßige Stärke von 180 Mann für erforderlich, schließlich sei „aus einem neuausgehobenem Buschmann nicht von heute auf morgen ein Feldsoldat“ zu machen.
Da Hahl, wie viele andere Beamte in der Kolonie auch, der Ansicht war, daß die Söldner nur durch zahlreiches europäisches Rahmenpersonal wirklich brauchbar seien, forderte er für jede Kompanie einen Hauptmann, einen Oberleutnant und einen Leutnant. Zusätzlich beantragte er für die Stammkompanie acht, für die Expeditionskompanie sechs Unteroffiziere.
Falls das Reichskolonialamt seinen Antrag ablehne, drohte Hahl, werde er ihn für das Etatjahr 1915 erneut stellen. In der Tat lehnte das RKA Hahls Antrag ab. Es hielt die Begründung, daß die Kolonie durch die Abwesenheit der Expeditionstruppe ohne jeden militärischen Schutz sei, für nicht ausreichend.
Im Zuge der umfangreichen Neuorganisation plante Hahl auch eine Reformierung der gängigen Rekrutierungspraxis. Bisher warb jedes Bezirksamt und jede Regierungsstation die Rekruten für die eigene Polizeiabteilung unter den in der Nähe lebenden Ethnien an. Überzählige Rekruten wurden der am Gouvernementssitz stationierten Polizeiabteilung, ab 1911 der Expeditionskompanie überstellt. Mit der allmählichen Vergrößerung der Polizeitruppe stieg der Bedarf an neuen Rekruten von Jahr zu Jahr. Doch trotz großer Bemühungen gelang es dem Gouvernement nur selten, genügend Männer für den Militärdienst zu finden. Im Jahr 1911 beispielsweise gab es anstatt der bewilligten 527 nur 477 Polizeisoldaten. Und im April 1912 betrug die Stärke der Expeditionstruppe statt der erlaubten 125 nur 57 Mann, weil sich im Schutzgebiet nicht genügend Leute hierfür anwerben ließen. Auch die Regierungsstationen konnten im gleichen Jahr nur mit Mühe einigermaßen ausreichend mit Soldaten besetzt gehalten werden.
In dieser Not, schreibt Oberleutnant Prey im Jahresbericht der Expeditionstruppe für das Etatjahr 1912/1913, mußte alles an „Menschenmaterial“ genommen werden, selbst Leute, „die wegen allgemeiner Schwächlichkeit oder als zu jung vorläufig noch den Anstrengungen einer Ausbildung, geschweige den auch noch so sehr zurückgeschraubten körperlichen Anforderungen eines Soldatenlebens nicht gewachsen waren“. Und im Mai 1913 teilte er dem Gouverneur mit, daß die Expeditionsabteilung zur Zeit „der Hauptsache nach aus ganz jungen Leuten, zum Teil fast noch halben Kindern“ bestehe.
Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Anwerbung von Rekruten bat Hahl das Reichskolonialamt im Jahr 1913 um die Genehmigung zur Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht für die Bewohner der bisher unterworfenen Gebiete. Alle sechzehn- bis dreißigjährigen Männer sollten für drei Jahre als Soldaten einberufen werden können. Erste vorsichtige Formen einer Dienstpflicht bestanden seit kurzer Zeit im Bezirk Rabaul und auf den zum Bezirk Kaewieng gehörenden Insel St. Matthias und Emirau, ohne daß es bei der Einführung zu Unruhen gekommen war. Das Reichskolonialamt genehmigte Hahls Vorschläge im September 1913, doch der Ausbruch des Ersten Weltkriegs verhinderte eine Durchführung.
Trotz der langsamen, aber stetigen Ausdehnung des deutschen Herrschaftsbereichs waren bis August 1914 nur die Gazellehalbinsel und der nördliche Teil Neumecklenburgs unter eine wirkliche Kontrolle gebracht worden. Das übrige Neumecklenburg sowie weite Teile Neupommerns, Bougainvilles und des Kaiser-Wilhelmslandes standen allenfalls unter nomineller Verwaltung. Die Region um den Huon-Golf beispielsweise waren bei Kriegsbeginn das einzige Gebiet auf dem Festland, in dem die deutsche Herrschaft stellenweise weiter als 50 Kilometer landeinwärts reichte.
Die noch nicht unter direkter Verwaltung stehenden Landstriche gedachte Hahl durch den Einsatz der Expeditionskompanie in den nächsten drei Jahren unter deutsche Herrschaft zu bringen. Seine Vorstellungen unterbreitete er dem Reichskolonialamt in einer 1914 verfaßten Denkschrift. Unter anderem plante der Gouverneur die Errichtung von acht neuen Regierungsstationen. Außerdem sollte die Regierungsstation Eitape zum Bezirksamt umgewandelt werden. Die Kosten für die Erschließung schätzte Hahl auf insgesamt sieben Millionen Mark.
Doch noch bevor sich das Reichskolonialamt zu dieser Denkschrift äußern konnte, wurde am 28. Juni 1914 der österreichische Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand in Sarajewo ermordet. Genau einen Monat später begann der Erste Weltkrieg mit der Kriegserklärung Österreich-Ungarn an Serbien.
Pläne für den Fall eines Krieges in Europa waren vom Gouverneur schon 1912 im Anschluß an die herrschenden Spannungen auf dem Balkan vorgelegt worden. Noch im gleichen Jahr genehmigte der Staatssekretär im Reichskolonialamt die eingereichte Denkschrift.
Danach waren der Gouverneurssitz Rabaul und das benachbarte Herbertshöhe kampflos zu räumen, um ihnen eine Beschießung durch die Schiffsgeschütze eines feindlichen Geschwaders zu ersparen. Das Gouvernement sollte seinen Sitz ins Landesinnere nach Toma verlegen und dort durch die Expeditionsabteilung der Polizeitruppe solange wie möglich verteidigt werden. Für die Außenstationen bestand im Kriegsfall die Weisung, einer feindlichen Besetzung keinen Widerstand zu leisten. Die Stationsleiter sollten sich statt dessen mit der Kasse meist an der Küste gelegenen und ihren Polizeisoldaten in das unwegsame Hinterland zurückziehen und in Verhandlungen mit dem Gegner durchzusetzen versuchen, daß ihnen die Leitung der örtlichen Geschäfte verbleibt.
Anfang Juli 1914 erreichten erstmals Nachrichten über die ständig zunehmenden politischen Spannungen in Europa die Kolonie. Da alle Kabelverbindungen von Großbritannien kontrolliert wurden und bei Ausbruch des Krieges sofort unterbrochen werden konnten, versuchte das Gouvernement, die seit 1913 im Bau befindliche, in der Nähe von Herbertshöhe gelegene Funkstation Bitapaka in Betrieb zu nehmen. Dem Bauleiter der „Gesellschaft für drahtlose Telegraphie“, Oberingenieur Kleinschmidt, gelang es bis Ende Juli, einen 45 Meter hohen Antennenmast zu errichten und den Empfangsapparat zu montieren, so daß die Anlage zumindest in der Lage war, Nachrichten aufzunehmen.
Bitapaka war Teil eines seit 1906 im Aufbau befindlichen deutschen „Weltfunknetzes“. Andere Großfunkstellen bestanden in Kamina, Windhuk sowie auf den im Pazifik gelegenen Inseln Jap, Nauru und Samoa. Der Bau von zwei weiteren in Ostafrika und auf Sumatra war geplant. Daneben gab es in den deutschen Kolonien noch zahlreiche Kleinfunkstellen.
Das „Weltfunknetz“ sollte eine schnellere Verbindung zwischen Deutschland und seinen Schutzgebieten sowie mit seiner Kriegs- und Handelsflotte auf allen Weltmeeren ermöglichen. Im Laufe des 5. August fing Bitapaka die Meldung vom Kriegsausbruch auf und gab sie am Abend des selben Tages weiter nach Rabaul. Zu der Zeit war die Kolonie führerlos.
Vizegouverneur Eduard Haber, der seit dem Frühjahr 1914 den nach Deutschland abgereisten Albert Hahl vertrat, befand sich zusammen mit dem Inspekteur der Polizeitruppe, Rittmeister Karl von Klewitz, auf einer Expedition im Landesinnern von Kaiser-Wilhelmsland. Daher oblag es dem die Regierungsgeschäfte führenden Ersten Referenten, Regierungsrat Adolf Schlettwein, alle durch die Lage gebotenen Maßnahmen zu ergreifen. Am 6. August gab er in einem Aufruf bekannt, daß sich das „Schutzgebiet“ im Kriegszustand befinde. Zugleich ordnete er die Verlegung des Gouvernements ins rund neun Kilometer entfernte Toma an. In Rabaul sollten nur die zur Aufrechterhaltung der Ordnung und des Hospitalbetriebes notwendigen Beamten bleiben.
Außerdem berief er sämtliche in Neupommern wohnende Angehörige des Beurlaubtenstandes ein. Noch im Laufe des Tages meldeten sich 50 Deutsche beim Gouvernement, darunter sieben Reserve- und Landwehroffiziere sowie einige Polizeimeister, die in Rabaul zu einer Europäer-Abteilung zusammengefaßt wurden. Durch weitere Meldungen von Kriegsfreiwilligen erhöhte sich die Zahl bald auf 61. Doch einige Tage später, am 14. August, wurde die Abteilung auf Befehl des inzwischen von seiner Expedition zurückgekehrten Rittmeisters von Klewitz wieder aufgelöst und ihre Angehörigen als Chargen in der Expeditionsabteilung verwendet.
Die Expeditionsabteilung hatte bei Kriegsausbruch eine Stärke von 120 Mann. Doch nur ein Kern von 30 Melanesen diente schon im zweiten oder dritten Jahr und galt als „gut geschult und willig“, stand aber trotzdem nach Einschätzung ihrer Vorgesetzten hinsichtlich der „körperlichen Eigenschaften hinter den Polizeisoldaten auf den Außenstationen erheblich zurück“. Der größere Teil der Truppe dagegen bestand aus gerade erst eingestellten, „körperlich nicht immer vollwertigen, zum Teil auch schwächlichen Eingeborenen“. Von diesen gehörte die Hälfte zur „Rekrutenklasse A (seit drei Monaten bei der Truppe)“, eine die andere zur „Rekrutenklasse B (seit einigen Wochen bei der Truppe)“. Daß die Expeditionsabteilung nicht über besseres „Menschenmaterial“ verfügte, hatte nach Angaben von Haber seinen Grund „in einem bei den örtlichen Verwaltungsbehörden eingewurzelten Partikularismus“.
Diese Behörden, so der Gouverneur in seinem Bericht, behielten die besten Rekruten für ihre eigenen Polizeiabteilungen, sandten aber der Expeditionsabteilung nur den „Ausschuß“. Zur Verstärkung der Truppe zog das Gouvernement noch 120 Plantagenarbeiter ein, denen jedoch jede militärische Ausbildung fehlte. Die Einheimischen der Expeditionsabteilung und die eingezogenen Europäer bildeten die gesamte „militärische Macht“ Neuguineas. Ausdrücklich nicht zur „militärischen Macht“ gehörten nach einer Bekanntmachung des Kaiserlichen Gouvernements vom 6. August die Polizeitruppen der Außenstationen und ein Teil der Polizeitruppe in Rabaul, der bei einer feindlichen Landung „zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung“ in der Stadt bleiben sollte. Zur Unterscheidung von der „militärischen Macht“, deren Angehörige eine grüne Binde um beide Oberarme oder eine militärische Kopfbedeckung mit Reichskokarde zu tragen hatten, erhielten sie weiße Binden und weiße Mützenbezüge. Für die Bewaffnung der Verteidigungskräfte standen 280 verlängerte Karabiner Modell 98 nebst reichlicher Munition zur Verfügung, die noch kurz vor Kriegsausbruch in Neuguinea eingetroffen waren. Schwere Waffen dagegen besaß die Truppe nicht. Eine im Hauptlager des Gouvernements liegende 3,7cm Revolverkanone- war von dem Vermessungsschiff Planet mitgenommen worden, das am 30. Juli Kurs auf Jap genommen hatte, um die dortige Funkstation zu schützen. Die zweite in Neuguinea existierende Revolverkanone befand sich in Friedrich-Wilhelmshafen. Zwei weitere in Rabaul stehende Geschütze größeren Kalibers waren nur noch zum Salutschießen zu verwenden. Maschinengewehre gab es in der ganzen Kolonie nicht.
Der Oberbefehlshaber der Streitkräfte, Rittmeister von Klewitz, ließ die stärkste Abteilung unter Oberleutnant Georg Mayer, bestehend aus 10 Europäern und 140 Melanesen, erst einmal in Herbertshöhe. Die Funkstation Bitapaka schützten 10 Europäer und 75 Polizeisoldaten, die unter dem Befehl von Hauptmann d.R. Wuchert standen. Eine dritte, aus 6 Weißen und 20 Einheimischen bestehende Abteilung unter Leutnant d.R. Fiebig befand sich in Paparatava. Beobachtungsposten lagen in Vunadadir und Raluana, eine Relaisstation in Tobera. Außerdem waren in Toma noch einige Polizisten unter Leutnant d.R. Blumenthal stationiert.
Aufgabe der „militärischen Macht“ war es, die Funkstation vor einem Handstreich zu schützen. Widerstand sollte nur solange geleistet werden, bis die Station zerstört war. Dann hatte sich die Truppe nach Toma und von da aus immer weiter ins Landesinnere bis in die Bainingberge zurückzuziehen.
Die Truppe nutzte die friedlichen Tage, um sich auf die bevorstehenden Kämpfe einzurichten. Die nach Bitapaka führende Straße wurde mit selbstgebastelten Sprengladungen vermint, Schützengräben wurden ausgehoben und mit Sandsäcken verstärkt, Stacheldrahthindernisse verlegt. Die militärische Ausbildung der meist in den Schreibstuben der Verwaltung und der Firmen tätig gewesenen Reservisten wurde aufgefrischt. Waren sie anfangs noch voll „von frischem Mut und Unternehmungsgeist“, wie sich Gouverneur Haber später erinnerte, beklagten sie sich bald über die ungewohnten Mühen des ständigen Exerzierens, der häufigen Felddienstübungen und des wenig komfortablen Buschlebens. Die Ausbilder registrierten zunehmenden Mißmut unter den Eingezogenen, wenn aufgrund des ständigen Drills einmal eine Mahlzeit ausfallen mußte. Ihren Ärger ertränkten die Reservisten und Kriegsfreiwilligen in einer „Unmenge von Bier und anderen Getränken“. Mehr und mehr kamen grobe Verstöße gegen die militärische Ordnung und Disziplin vor, die aber mangels einer entsprechenden Organisation kriegsgerichtlich nicht und auf dem Disziplinarweg nur mit Schwierigkeiten geahndet werden konnten. Die Stimmung unter den Deutschen war so schlecht, daß der Befehlshaber glaubte, daß es besser wäre, wenn sie die Reservisten entließen und die Expeditionstruppe nur von den aktiven Polizeimeistern und Offizieren geführt würde.
Am 10. August waren zum ersten Mal australische Kriegsschiffe vor der Nordküste Neupommerns aufgetaucht. Die vier Kreuzer und drei Torpedobootzerstörer suchten das deutsche Kreuzergeschwader unter Vizeadmiral Maximilian Graf Spee, das zu diesem Zeitpunkt bei der zu den Marianen gehörenden Insel Pagan ankerte. Zwei Tage später erschienen sie erneut und liefen die Häfen von Rabaul und Herbertshöhe an. Dort setzten sie kleine Abteilungen an Land, die die Fernsprechvermittlungsstellen beider Stationen zerstörten. Danach entfernten sich die Schiffe wieder.
Einen Monat später, am 11. September um 4.15 Uhr, erhielt Haber in Toma eine telefonische Meldung aus Rabaul, daß soeben zwei Torpedobootzerstörer in den Hafen ein- und wieder ausgelaufen seien. Der Gouverneur benachrichtigte daraufhin die Funkstation und Rittmeister von Klewitz. Die beiden Schiffe waren die Vorhut eines australischen Geschwaders, das aus dem Schlachtkreuzer Australia, den Kreuzer Melbourne, Sydney und Encounter, dem Kanonenboot Protector, vier Torpedobootzerstörern und zwei U-Booten bestand und das den Transportdampfer Berrima eskortierte, der eine Brigade australischer Milizionäre an Bord hatte.
Um 5 Uhr setzte ein Torpedobootzerstörer einen Offizier und 25 Matrosen in Kabakaul an Land. Sie hatten den Auftrag, landeinwärts zu marschieren und die Funkstation zu zerstören. Zwei Stunden später landete ein Kreuzer 30 Matrosen in dem von der Polizeitruppe befehlsgemäß geräumten Herbertshöhe, wo sie den Union Jack hißten. Den Deutschen war die Landung in Kabakaul zunächst verborgen geblieben. Erst gegen 9 Uhr erhielt Hauptmann Wuchert Nachricht von den vorrückenden Australiern. Daraufhin schickte er eine aus 12 Polizeisoldaten unter der Leitung des Kriegsfreiwilligen Hornung bestehende Patrouille los, die die Lage erkunden sollte. Als die Söldner die Australier zu Gesicht bekamen, verschwanden alle bis auf einen. Um einer Gefangennahme zu entgehen, zog sich Hornung in den Busch zurück, wo er auf vier der entlaufenen Polizeisoldaten traf. Diese weigerten sich jedoch erneut, gegen die Weißen zu kämpfen und „meuterten mehrfach“. Hornung mußte seine Leute entwaffnen und ihre Gewehre vergraben.
Inzwischen konnten die australischen Matrosen in aller Ruhe die vorderste auf der Straße vergrabene Mine unschädlich machen. Da ihnen dabei auch der einzige vorhandene Zündapparat in die Hände fiel, war ein Zünden der übrigen Minen nicht mehr möglich. Zudem forderten die Australier Verstärkung an. Die Kriegsschiffe landeten daraufhin 360 Mann in Kabakaul. weitere 800 Australier wurden am Nachmittag in Herbertshöhe an Land gesetzt.
Mittlerweile hatte Hauptmann Wuchert d.R. seine Leute in die vorbereitete Stellung geführt. Da er von der ausgeschickten Patrouille keine Nachrichten erhalten hatte, begab er sich selbst auf Erkundung. Dabei lief er australischen Soldaten in die Arme und wurde gefangengenommen. Ein Versuch von Oberleutnant Mayer, mit einem Zug der Abteilung Herbertshöhe die vorrückenden Australier durch einen Stoß in die Flanke aufzuhalten, scheiterte. Sobald die Polizisten den Gegnern bald die Polizisten den Gegner zu Gesicht bekamen, nahmen sie „Reißaus“. Mit den fünf gebliebenen Söldnern geriet auch Oberleutnant Mayer in Gefangenschaft.
Die weiter auf dem Weg von Kabakaul nach Bitapaka vorrückenden australischen Soldaten gerieten 1200 Meter vor dem ersten Schützengraben in das Feuer einer aus 5 Weißen und 16 Melanesen bestehenden Gruppe der Abteilung Bitapaka unter Leutnant d.R. Emil Kempf. Widerstand leisteten jedoch nur die Weißen. Die kaum ausgebildeten melanesischen Rekruten dagegen kauerten auf dem Boden des Schützengrabens, „zitterten vor Angst und weinten“ und konnten ,bis auf zwei oder drei, „auch nicht durch Drohungen“ bewogen werden, zu schießen. Die übrigen, so Kempf in einem Bericht an Haber, schossen ohne zu zielen in die Luft. Immerhin ließen sich die Australier vier Stunden aufhalten, da sie Verluste vermeiden wollten und nur langsam vorgingen. Als Kempf bemerkte, daß die Australier ihn fast umgangen hatten, befahl er den Rückzug, doch die meisten Polizeisoldaten weigerten sich aufzustehen und zurückzugehen. Gegen Mittag beschloß Kempf, sich zu ergeben.
Ihm schien nun auch ein weiterer Widerstand der übrigen, nach der Gefangennahme Wucherts ihm unterstehende Abteilung Bitapaka sinnlos. Deshalb überredet er, begleitet von einem australischem Parlamentär, die Besatzung des zweiten Schützengrabens zur Aufgabe.
Damit war der Weg nach Bitapaka frei. Am späten Nachmittag fiel die Funkstation fast unbeschädigt in die Hände des australischen Landungskorps. Bei den Scharmützeln starben 1 Deutscher und rund 30 Söldner. 19 weiße und 59 Polizeisoldaten, davon 1 Weißer und 12 Einheimische verwundet, gerieten in Gefangenschaft.
Einige der gefangengenommenen melanesischen Söldner, von den Australiern verächtlich als „Nigger“ bezeichnet, wurden von australischen Soldaten mit dem Bajonett umgebracht. Und noch Tage nach den Kämpfen lagen verwundete Söldner im Busch, ohne von den australischen Verbänden ärztlich versorgt zu werden. Als sie schließlich doch noch aufgesammelt und in ein „Farbigen-Hospital“ gebracht wurden, hatten viele von ihnen bereits Maden in ihren Wunden. Die australischen Verluste beliefen sich auf 8 Tote und 5 Verwundete. Weitere Opfer waren zu beklagen, als das australische U-Boot AE-1 am 14. September aus unbekannten Gründen mitsamt seiner 35köpfigen Besatzung in der Blanche-Bucht sank.
In der Nacht sammelte Rittmeister von Klewitz die Reste der „militärischen Macht“ auf der Linie Toma-Vunadidir. ganze 5 Offiziere, 30 bis 35 Unteroffiziere und 110 Polizeisoldaten waren noch übrig geblieben. Im Laufe des nächsten Tages fanden sich aber noch einige versprengte Söldner bei der Truppe ein.
Gouverneur Haber wies Klewitz an, sich nicht mehr auf ernstere Gefechte einzulassen.
Stattdessen sollte er sich bei Annäherung von überlegenen feindlichen Kräften langsam ins Landesinnere zurückziehen. Dem Gouverneur kam es darauf an, „den noch vorhandenen Bestand zusammenzuhalten, um mich in den Stand zu setzen, bei sich bietender Gelegenheit zu Verhandlungen möglichst viel Zeit zu gewinnen“.
An den beiden nächsten Tagen unternahmen die australischen Einheiten außer einigen Patrouillen keinen weiteren Vorstöße gegen die Reste der Polizeitruppe. Trotzdem zog Klewitz die Truppe aufgrund von sich später als falsch herausstellenden Meldungen über australische Verbände auf dem Grasfeld von Rakunai erst nach Vunadidir, dann in die anstoßende Niederung zurück.
Am Morgen des 14. September setzten die australischen Einheiten ihren Vormarsch fort. Zur Vorbereitung der neuen Offensive beschoß der Kreuzer Encounter das von der Polizeitruppe längst geräumte Gelände zwischen Küste und Toma mit sechzig 15cm-Granaten.
Nach Beendigung des sinnlosen Bombardements, bei dem mehrere einheimische Zivilisten getötet wurden, rückte eine Kolonne von 600 Milizionären auf dem Hauptweg in Richtung Giri-Giri und Toma vor, weitere Einheiten stießen, geführt von Einheimischen, auf Nebenwegen ins Hinterland vor. Gegen 15 Uhr traf die Hauptkolonne, ohne auf Widerstand zu treffen, in Toma ein, zog sich aber nach 1 ½ Stunden wieder in Richtung Herbertshöhe zurück. Am Nachmittag desselben Tages lud der australische Kommandeur, Colonel William Holmes, Gouverneur Haber zu einer Besprechung ein. Die Zusammenkunft sollte am nächsten Tag um 11 Uhr in Herbertshöhe stattfinden. Angesichts des unaufhaltsamen australischen Vormarsches entschloß sich Haber, die Einladung anzunehmen. Ein weiterer Widerstand erschien ihm sinnlos. Rittmeister von Klewitz bestärkte den Gouverneur in seiner Ansicht. In einem Bericht über den Zustand der „militärischen Macht“ meldete er, daß „ein Teil der Weißen [...] infolge der letzten Anstrengungen und der ungewohnten Verpflegung darmkrank und für Wachtdienste nicht zu verwenden“ sei. Auch die Söldner seien „bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr gebrauchsfähig“. Es bedürfe „aller Energie der Weißen, sie als Truppe noch zusammenhalten“. Doch auch die Australier hatten unter dem für sie ungewohnten Klima und dem unwegsamen Land zu leiden. Deshalb wollten sie möglichst einen langen „Buschkrieg“ vermeiden und waren zu Zugeständnissen bereit.
Am 17. September setzte Haber die Gespräche mit Holmes fort und erklärte sich mit einer Kapitulation einverstanden. Am gleichen Tag unterzeichneten die beiden den Kapitulationsvertrag. Bereits einen Tag später wurden die Kampfhandlungen eingestellt. Am 21. September um 10 Uhr erfolgte die Übergabe der „militärischen Macht“ in Herbertshöhe. 5 Offiziere, 35 Weiße, 12 melanesische Unteroffiziere und 120 (nach deutschen Angaben 110) Polizeisoldaten, die vorher noch mit Silber aus der Gouvernementskasse entlohnt worden waren, streckten die Waffen. Auf das Signal zum Sammeln fand sich nach der Übergabe auch der größte Teil der schwarzen Soldaten, die sich im Laufe des 11. September mit und ohne Waffen in den Busch geflüchtet hatten, in Herbertshöhe ein. Für die Söldner der Polizeitruppe sah der Kapitulationsvertrag vor, daß sie, falls sie als „zufriedenstellend“ befunden würden, von der australischen Militärverwaltung übernommen werden sollten.
Bis auf die beiden aktiven Offiziere, Rittmeister von Klewitz und Oberleutnant Mayer, die als Kriegsgefangene nach Australien gebracht wurden, erlaubte der Kapitulationsvertrag den deutschen Reservisten nach Leistung des Neutralitätseides auf ihre Pflanzungen zurückzukehren oder ihre „gewöhnliche Beschäftigung“ wiederaufzunehmen. Einige Beamte wurden in die australische Militärverwaltung eingestellt, doch Ende November nach der Cox-Affäre wieder entlassen. Denjenigen Deutschen, die zur Leistung des Neutralitätseides nicht bereit waren, sicherte der Vertrag die ungehinderte Rückkehr nach Deutschland zu. Über 50 Deutsche, unter ihnen Gouverneur Haber, entschlossen sich zu diesem Schritt. Sie wurden im Laufe des Monats Oktober nach Australien gebracht. Von dort gelangten sie in mehreren Schüben über San Francisco, New York und Kopenhagen nach Deutschland, wo sie im März und April 1915 eintrafen.
Schon bald nach der Kapitulation der „militärischen Macht“ gingen die Australier daran, weitere Gebiete Neuguineas einzunehmen. Am 24. September besetzten sie kampflos Friedrich-Wilhelmshafen, am 17. Oktober Käwieng, am 27. Oktober Namatanai, am 22. November Manus, am 4. Dezember Eitape, am 9. Dezember Kieta, am 14. Dezember Angoram und am 11. Januar 1915 Morobe. Damit befand sich zu Beginn des Jahres 1915 ganz Neuguinea in australischen Händen.
Nur im Innern von Kaiser-Wilhelmlsland verweigerte der Schutztruppenhauptmann Hermann Detzner die Kapitulation. Er hatte sich bei Ausbruch des Krieges zusammen mit einem deutschen Sergeanten, 25 Polizeisoldaten und 49 Trägern auf einer Grenzvermessungsexpedition befunden. Als Detzner am 2. November 1914 vom Kriegszustand erfuhr, marschierte er zur Station Morobe. Auf seinem Marsch traf er auf den Stationsleiter, der sich mit seinen Söldnern in den Busch zurückgezogen hatte. Anfang Dezember erreichte die kleine Truppe Morobe, wo noch zwei weitere Beamte der Station und mehrere Polizisten zu Detzner stießen.
Als am 11. Januar 1915 australische Truppen in Morobe landeten, zog sich Detzner ins Hinterland der Station zurück. Dabei desertierten mehr als 20 Söldner, teils, weil sie sich in australischen Diensten einen höheren Lohn erhofften, teils aus Sorge um ihre in Morobe zurückgelassenen Frauen. Im Februar gelang es australischen Einheiten, den Sergeanten und einen deutschen Beamten mit einem Teil der Soldaten gefangenzunehmen. Im März gaben Stationsleiter Klink und der zweite Beamte mit den noch übriggebliebenen Söldnern auf und gingen an Bord eines Schiffes, um sich in Rabaul zu stellen.
Nur Detzner verweigerte eine Übergabe. Er zog ins Hinterland von Finschhafen und warb unter den dort lebenden Burrum- und Hubestämmen neue Rekruten an. Mit diesen unternahm er drei Versuche, sich nach Niederländisch-Neuguinea durchzuschlagen, um von dort nach Deutschland gelangen zu können. Erst als er am 17. November 1918 vom Waffenstillstand erfuhr, gab er auf.
Die australischen Offiziere waren überrascht von dem geringen deutschen Widerstand.
Einer erklärte gegenüber dem nach Neuguinea mitgereisten Kriegsberichterstatter des Sydney Morning Herald: „That the native troops [...] have no stomach for fighting, doubtless had a good deal to do with it, but still, why the defence put up at Kabakaul and on the road to Toma was not more strenous, especially in view of the natural strength of both positions, is difficult to understand.“
Ähnlich sahen es wohl auch Haber und Klewitz, die sich beide in kurz nach Beendigung der Kämpfe verfaßten Berichten zu rechtfertigen suchten. Klewitz kritisierte darin das Verhalten der einheimischen Soldaten, die „wenig leisteten und zum Teil versuchten, sich durch Flucht dem feindlichen Feuer zu entziehen“. Alles in allem hätten sie sich „im Feuergefecht nicht als so zuverlässig erwiesen“, wie es von ihnen erwartet worden sei. Schuld daran sei gewesen, „daß das der Expeditionstruppe überwiesene Material meist kein gutes war und daß vor allem sämtliche Eingeborene noch nie einem über Feuerwaffen verfügenden Gegner gegenüber gestanden hatten“.
Noch entscheidender für die schnelle Niederlage war nach Klewitz’ Meinung jedoch „die breite Unterstützung“, die die gelandeten Australier durch Einheimische erhalten hatten: „ Wurde der Gegner schon durch in diesen Gewässern Seekundige richtig nach der Kabakaulbucht gebracht, so gelang es ihm noch an Land, Halbeingeborene und Chinesen, mit Weg und Steg in dieser Gegend vertraut, zu finden, die sich bereit erklärten, Führerdienste zu leisten.“
Die allgemeine Feindschaft der Einheimischen habe zudem, so Klewitz weiter in seinem Bericht, jeden weiteren Widerstand unmöglich gemacht: „An Führern in diese Urwaldgegend [die annähernd unerforschten Bainingberge] fehlte es mir, im Gegenteil hatte ich da mit Feindseligkeiten der dortigen Bewohner zu rechnen.“ Zudem seien Trägerdienste und das Herbeischaffen von Verpflegung durch Melanesen nicht zu erwarten gewesen.
Gouverneur Haber dagegen versuchte in seinem Bericht, die Verantwortung für das Desaster vor allem dem Staatssekretär im Reichskolonialamt, Wilhelm Solf, zuzuschieben: „Ernster und nachhaltiger Widerstand gegen überlegene feindliche Streitkräfte wurde aber auch, soweit ich den Herrn Staatssekretär des RKA bei einem im Dezember vorigen Jahres in Berlin gehaltenen mündlichen Vortrag verstanden zu haben glaubte, höheren Ortes nicht gewünscht.“
Der immerhin 40 Seiten umfassende Bericht Habers wurde noch im Jahr 1915 im amtlichen Deutschen Kolonialblatt veröffentlicht, allerdings in einer zensierten und gekürzten Fassung. Passagen wie die über die demotivierten Reservisten oder die zahlreichen Desertionen der Söldner waren vorher gestrichen worden. Stattdessen versuchte das Reichskolonialamt, die wenigen Scharmützel als den „tapferen Kampf“ einer kleinen Schar von deutschen Verteidigern gegen eine gewaltige Übermacht hinzustellen. Diese offizielle Version findet sich auch in der geringen Zahl von nach dem Ersten Weltkrieg erschienenen Büchern, die auf die Ereignisse in Neuguinea eingehen. Selbst in den wenigen Artikeln, die nach dem Zweiten Weltkrieg über die Polizeitruppe verfaßt worden sind, wird die Legende von einem tapferen Kampf weiter verbreitet. So schreibt beispielsweise Karlheinz Bühler in einem 1983 in der Zeitschrift für Heereskunde erschienenen Artikel, daß sie „lange Zeit“ gekämpft habe und lobt ihre „tapfere Haltung“.
Die militärische Niederlage Deutschlands im November 1918 zerstörte alle Hoffnungen auf eine Rückgabe der von den Alliierten besetzten Kolonien. Auf den Pariser Friedensverhandlungen im Jahr 1919 kamen die Vertreter der alliierten Mächte zu dem Schluß, daß „Deutschlands Versagen auf dem Gebiete der kolonialen Zivilisation [...] zu deutlich klargestellt worden“ sei, als daß man die „dreizehn bis vierzehn Millionen Eingeborenen von neuem einem Schicksal überlassen“ könne, „von dem sie durch den Krieg befreit worden“ sei. Sie zwangen daher die deutsche Regierung in dem am 28. Juni 1919 unterzeichneten Versailler Friedensvertrag zur Abtretung aller Kolonien. 1920 übertrug dann der ein Jahr zuvor ins Leben gerufene Völkerbund nachträglich die schon unter den Siegermächten aufgeteilten Gebiete den „fortgeschrittenen Nationen“ formell als „Mandatsgebiet“. Zur Mandatsmacht Deutsch-Neuguineas wurde Australien ernannt.
In Deutschland bildete sich daraufhin eine breite Bewegung, getragen von der Regierung, den Parteien, vor allem den konservativen und den liberalen, sowie Wirtschafts- und Kolonialverbänden, die von nun an vehement die „kolonial Schuldlüge“ bekämpfte und die sofortige Rückgabe der Kolonien verlangte. Diese Bewegung versuchte, durch eine Vielzahl von Aktionen den „kolonialen Gedanken“ in der Bevölkerung wachzuhalten. So erfolgten beispielsweise schon im Oktober 1919 Erlasse zur „Pflege des kolonialen Gedankens“ an Schulen. Und im Dezember 1922 befahl die Heeresleitung die Einrichtung von drei sogenannten Traditionskompanien bei der Reichswehr, die die Tradition der „Kaiserlichen Schutztruppen“ durch Einrichten eines Traditionszimmers mit umfangreicher Kolonialbibliothek, durch Vorträge zu kolonialen Themen usw. Pflegen sollten.
Mitte der zwanziger Jahre regten ehemalige Angehörige der Polizeitruppe von Deutsch-Neuguinea beim Auswärtigen Amt an, die Traditionspflege einer Einheit der Schutz-polizei zu übertragen. Das Auswärtige Amt reagierte positiv auf diese Anregung und machte den Vorschlag, sich der Vermittlung des Kolonialkrieger-Bundes zu bedienen. Zugleich wies es darauf hin, „daß bei den Verhandlungen alles vermieden werden müsse, was nicht rein polizeilich, sondern militärisch gedeutet werden könne“. Deshalb dürfe „stets nur von der Landespolizei und nicht von der Polizeitruppe des betreffenden Schutzgebietes die Rede sein“.
Am 12. Juni 1926 schließlich stimmte das Ministerium des Innern einer Anfrage des Deutschen Kolonialkrieger-Bundes zu, die Traditionspflege der Landespolizei der Südsee der Württembergischen Schutzpolizei zu übertragen. Zur Übernahme wurde der „Bezirk Mitte Stuttgart“ ermächtigt. Fünf Monate später, am 7. November 1926, erfolgte im Hofe der Moltkekaserne die feierliche Übergabe der Traditionspflege an die 13. Hundertschaft der Württembergischen Schutzpolizei durch den Bundesführer des Kolonialkrieger-Bundes, General Franz Ritter von Epp.
1927 erhielten alle Polizisten des Traditionsbezirks als besonderes Abzeichen für die dunkelgrüne Garnitur einen zwei Zentimeter breiten schwarzen Ärmelstreifen mit der Silberstickerei „Neuguinea“. „Das auffallende Abzeichen“, so hoffte man, „wird zweifellos dazu beitragen, den Gedanken an die Kolonie in Schutzpolizei und Volk wachzuhalten, und auf die Träger anspornend einwirken. Sind unsere Wachtmeister vom kolonialen Gedanken durchdrungen, so wird dieser durch sie ohne weiteres in ihren Bekanntenkreis und damit in weite Teile der Bevölkerung überhaupt getragen.“ Nach der Kündigung des Locarno-Vertrages und dem Einmarsch deutscher Truppen in das entmilitarisierte Rheinland ließ das Auswärtige Amt jede offizielle Rücksichtnahme im Hinblick auf den militärischen Status der Polizeitruppen fallen. Von nun an übernahmen Verbände der neugeschaffenen Wehrmacht die Traditionspflege. Zum Traditionsverband der „ehemaligen Polizeitruppe von Deutsch-Neuguinea“ wurde das III. Bataillon des Infanterieregiments Nr. 67 in Harburg-Wilhelmsburg bestimmt.
Nach Hitlers „Blitzsiegen“ 1939 und 1940 schien der Traum vieler Kolonialenthusiasten von der Rückgabe der ehemaligen deutschen Kolonien auf einmal greifbar nahe zu sein.
Zur Vorbereitung eines kolonialen Einsatzes der Ordnungspolizei wurde durch einen Runderlaß des Reichsführers der SS und Chefs der deutschen Polizei, Heinrich Himmler, vom 14. Januar 1941 das Kolonialpolizei-Amt beim Hauptamt Ordnungspolizei errichtet. Im April erhielten die ersten der sich zahlreich meldenden Freiwilligen auf der neugeschaffenen Kolonial-Polizei-Schule in Oranienburg eine Spezialausbildung für den Einsatz in Übersee. Mit – der zunehmenden Verschlechterung der militärischen Lage wurde eine Wiedererlangung der Kolonien allerdings immer unwahrscheinlicher. Im März 1943 schließlich befahl Adolf Hitler die Auflösung des Kolonialpolizei-Amts und der Schule. Der Traum von einem deutschen Kolonialreich war endgültig ausgeträumt.
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