Polizeitruppe
Eine Feldgendarmerie wie im Kriegsfall oder auch die bei größeren Manövern üblichen Gendarmerie-Patrouillen gab es bei den deutschen Truppen in China nicht. Auch die dem Oberbefehlshaber beigegebenen 2 Leibgendarmen beziehungsweise die Infanterie- und Kavallerie-Stabswache versahen keine militärpolizeilichen Aufgaben sondern verrichteten reine Schutzfunktionen!
Während der Kampfhandlungen bestand auch kaum ein diesbezüglicher Bedarf an einer Feldgendarmerie. Völlig anders wiederum war die Situation während des Winterbiwaks oder auch bei der Einquartierung der Truppen in verschiedenen chinesischen Städten. Zum einen mußten die lokalen polizeilichen Aufgaben übernommen und zum anderen das Zusammenleben von Soldaten aus verschiedenen Nationen geregelt werden. Hierzu wurde bei Bedarf eine international zusammengesetzte Militärpolizei errichtet.
„Ungleich mehr war die Chinesenstadt mitgenommen. Ganze Stadtteile lagen hier in wüsten Trümmern, deren Balken stellenweise noch rauchten, die engen, winkeligen Straßen teilweise sperrend. Aber auch hier griff die sehr bald ins Leben gerufene „internationale Stadtverwaltung“, unterstützt durch eine starke internationale Militärpolizei sehr energisch ein; und als ich nach mehrwöchiger Abwesenheit wieder Tientsin passierte, waren die Spuren schon stark im Schwinden.1“
Als weiteres Beispiel kann die Besetzung von Paotingfu gelten: „Dem deutschen Kontingent wurde, seiner Effektivstärke entsprechend, die Osthälfte der Stadt zugewiesen und zu deren Kommandanten durch General von Kettler der Oberstleutnant Petzel vom 3. ostasiatischen Infanterie-Regiment ernannt. Es wurde vereinbart, daß für die ganze Stadt eine internationale Polizei eingerichtet werden sollte, als deren Chef der deutsche Major Wynneken vom 2. ostasiatischen Infanterie-Regiment ernannt wurde, an dessen Stelle später Major von Brixen-Hahn vom deutschen Generalstabe trat.2“.

Detaillierter wird Alfred von Müller3 bei der Beschreibung des von internationalen Truppen besetzten Peking:
„Der innere Sicherheitsdienst in Peking.
Unter dem Vorsitz des Generalmajor Frh. von Gayl vom Oberkommando hatte sich ein Komitee gebildet, welches die Annordnungen für den inneren Sicherheitsdienst in der Hauptstadt übernahm, gewissermaßen das Polizei-Präsidium bildend. Die Thätigkeit dieses Komitees erstreckte sich demgemäß auf Sicherheitsmaßnahmen zum Schutze der Garnison und Bevölkerung und auf sanitäre Anordnungen. Als Organe standen sowohl chinesische Polizisten, als auch besonders ausgesuchte Soldaten aller Kontingente zur Verfügung.
Grundlegend für den gesamten Sicherheitsdienst war folgende Verordnung:
1. Die Außenthore der Stadt Peking werden von jetzt an von 7 Uhr abend bis 5 Uhr morgens militärisch verschlossen gehalten.
2. Kein Chinese darf sich nach 8 Uhr abends zwecklos auf der Straße aufhalten. Wer einen Grund zur Abweichung hat, muß eine Laterne tragen und gewärtig sein, den Polizeiorganen Auskunft geben zu müssen.
Hierbei dürfen nie mehr als 3 Chinesen zusammen auftreten. Wer gegen dieses Gebot verstößt, kann von den Polizeiorganen festgenommen werden und wird bestraft.
Im Falle der Widersetzlichkeit hat der Chinese es sich selbst zuzuschreiben, wenn er durch Waffengewalt bezwungen wird oder niedergemacht wird.
3. Das gemeinsame Abzeichen der fremden Militär- und der chinesischen Hilfspolizei ist eine weiße Binde um den linken Oberarm, die eine entsprechende Inschrift, auch in chinesischer Sprache, erhalten wird.
Den Anordnungen dieser Polizei ist überall unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandelnde haben schwere Strafe zu gewärtigen.
…
Das Komitee für die Verwaltung der Stadt Peking (ausschließlich des französischen Viertels).
Generalmajor Frhr. Von Gay für das Armeeoberkommando als Vorsitzender.
Oberstleutnant Shiba für das japanische Kontingent.
Major von Brixen für das deutsche Kontingent.
Hauptmann Ferigo für das italienische Kontingent.
Kapitän Dodds für das amerikanische Kontingent.
Kapitän Selwyn für das englische Kontingent.“
Weiter Passagen der Verordnung beziehen sich auf die Bestattung von verscharrten Leichen, Schließung der Opiumlokale und Spielhäuser, sowie der Verbrechensbekämpfung bei der chinesischen Bevölkerung und ähnlichem. Nicht explizit erwähnt werden Maßnahmen gegen Angehörige des internationalen Kontingents. Hierzu reichte vermutlich eine gemischte Militärpolizei in Verbindung mit dem Militärstrafgesetz der jeweiligen Nation völlig aus.
Erfreulicherweise hat eine der oben genannten Armbinden die Zeit überdauert und kann hier erstmals vorgestellt werden. Die Trageweise dieser Armbinde ist auch sichtbar auf dem – leider ohne Orts- oder Jahresangabe versehenen - Foto von Angehörigen eines See-Bataillons vor dem Schild „Deutsche Polizei“.


Auch nach Rückführung der meisten Truppen des Ostasiatischen Expeditionskorps in die Heimat und dem Verbleib einer auf die Stärke einer gemischten Brigade reduzierten Ostasiatischen Besatzungsbrigade blieben bis zur Erfüllung der im Friedensvertrag festgelegten Bedingungen deutsche Truppen in China. Der Schwerpunkt lag in Tientsin, wobei auch deutsche Detachements in Peking, Yangtsun, Langsang, Schanhaikwan und Schanghai lagen und diese besetzt hielten.
In wie weit bei der Ostasiatischen Besatzungsbrigade die oben genannten Armbinden Verwendung fanden, läßt sich heute kaum noch nachvollziehen. Zumindest für die Jahre 1907/09 sind beim Ostasiatischen Detachement in Tientsin abweichende Armbinden mit der Aufschrift „MP“ für Militär-Polizei nachweisbar.

___________________________________
1 I. Scheibert; Der Krieg in China 1900 – 1901, Berlin 1909.Seite 443.
2 I. Scheibert; Der Krieg in China 1900 – 1901, Berlin 1909.Seite 480.
3 Alfred von Müller; Die Wirren in China und die Kämpfe der verbündeten Truppen. 2. verbesserte Ausgabe, Teil II. Berlin 1902. Seite 448.
Inhalte sind urheberrechtlich geschützt!