Militärhistorisches und Ausrüstung

Die Kommandobehörde der Kaiserlichen Schutztruppen in der Heimat

Behörden

Wolfgang Reith

I. Die Vorläufer der Kaiserlichen Schutztruppen

Als der seit dem 1. Januar 1889 dem Auswärtigen Amt in Berlin zugeteilte Hauptmann Hermann von (seit 1890) Wissmann am 3. Februar desselben Jahres von Reichskanzler Fürst Bismarchk zum Reichskommissar in Deutsch-Ostafrika ernannt wurde und den Auftrag erhielt, eine militärische Truppe anzuwerben, um die aufständischen Araber und deren eingeborene Helfer in dem Schutzgebiet zu bekämpfen, da wurde zugleich die Geburtsstunde der deutschen Schutztruppen eingeläutet.

1. Deutsch-Ostafrika

Am 8. Februar 1889 (später offizieller Stiftungstag der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika) erfolgte in Berlin die Bildung eines Stabes mit Wissmann als Kommandanten an der Spitze, und genau eine Woche später, am 15. des Monats, trat man die Ausreise an. In Ägypten konnte Wissmann zunächst 650 Sudanesen anwerben, die aus der aufgelösten türkisch-ägyptischen Armee stammten. Bald schon erhielt die Truppe Verstärkung durch 200 eingeborene Soldaten aus Ostafrika, zumeist aus Moçambique, so daß sie nach Abschluß der Aufstellung aus 850 Mannschaften bestand. Dazu kamen einige schwarze Offiziere, die ebenfalls aus der alten ägyptischen Armee übernommen worden waren. Das deutsche Personal setzte sich aus 56 Unteroffizieren sowie 32 Offizieren (1 Kommandant, 8 chefs = Hauptleute, 13 Leutnants, 1 Zahlmeister, 7 Dechkoffiziere, 2 Ärzte) zusammen.

Damit war die erste staatliche bewaffnete Macht in einem deutschen Schutzgebiet aufgestellt worden. In der Kaiserlichen Verordnung vom 19. Februar 1889 zu ihrer Bildung war offiziell von einer „Polizeitruppe in Ostafrika“ die Rede, später wurde auch von „Deutsch-afrikanische Schutztruppe“ bzw. einfach „Ostafrikanische Schutztruppe“ gesprochen; doch am gebräuchlichsten war allgemein die Bezeichnung „Wissmann-Truppe“.

2. Deutsch-Südwestafrika

Nachdem in Deutsch-Südwestafrika im September 1887 Goldfunde gemacht worden waren, erschien es dem kaiserlich-deutschen Reichskommissar, Dr. Heinrich Ernst Göring, erforderlich, eine Schutztruppe zu errichten, um die Ordnung auf den Goldfeldern aufrechtzuerhalten. Reichskanzler Fürst Bismarck lehnte es jedoch ab, Militär in das Schutzgebiet zu entsenden. Er war vielmehr der Ansicht, die Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika solle selbst eine Privattruppe aufstellen, was dann auch geschah. Dr. Göring gelang es, zwei Offiziere und fünf Unteroffiziere sowie zusätzlich 20 Hottentotten (Nama) und Bastards anzuwerben. Im Mai 1888 wurde diese kleine bewaffnete Ordnungsmacht am Sitz des Reichskommissars in Otjimbingwe sta-tioniert. Es handelte sich dabei allerdings um eine reine Privattruppe der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika; so hatten die beiden Offiziere nicht einmal Disziplinargewalt ge-genüber ihren Soldaten, denn diese stand allein dem Reichskommissar zu.

Als die Herero im Oktober 1888 ihre drei Jahre zuvor mit den Deutschen geschlossenen Schutzverträge widerriefen, war diese „Gesellschaftstruppe„“, deren Moral sehr zu wünschen übrig gelassen haben soll, nicht einmal in der Lage, den Schutz des Reichskommissars und seiner Beamten zu gewährleisten. Dr. Göring zog sich infolgedessen mit seiner Verwaltung ins sichere britische Walfischbucht zurück, wo die Truppe aufgelöst wurde. Die Vorgänge bedeuteten nicht nur das klägliche Scheitern der ersten bewaffneten Macht in einem deutschen Schutzgebiet, sie hatten zugleich den vorläufigen totalen Zusammenbruch der deutschen Herrschaft über Südwestafrika zur Folge.

Dies wiederum führte dazu, daß am 16. April 1889 (später offizieller Stiftungstag der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika) in Berlin eine Freiwilligentruppe aus 2 Offizieren sowie 21 Unteroffizieren und Mannschaften errichtet wurde, die unter der Führung des Hauptmanns Curt

von François stand und die bald nach ihrer Ankunft im Schutzgebiet die verwaltungsmäßige Ordnung wiederherstellen konnte.

Im Gegensatz zu der ersten Schutztruppe, die 1888 von der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika angeworben worden war, allein in deren Diensten stand und auch von dieser unterhalten wurde, bildeten die 1889 in Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika errichteten bewaffneten Ordnungskräfte jeweils eine „Privattruppe unter staatlicher Führung“, weil die Soldaten nämlich aufgrund eines Privatvertrages nur der Person ihres Führers, also dem Offizier verpflichtet waren, der sie angeworben hatte (Hauptmann Wissmann bzw. Hauptmann von François).

II. Die Schutztruppen werden Reichstruppen (dritte Teilstreitkraft)

Dieser Zustand änderte sich zuerst in Deutsch-Ostafrika, als mit Gesetz vom 22. März 1891 die dortige Truppe in eine „Kaiserliche Schutztruppe“ umgewandelt wurde. Erster Kommandeur wurde am 1. April 1891 Hauptmann Emil von Zelewski.

Nach mehrmaliger Verstärkung führte dann per A.K.O. (Allerhöchste Kabinettsorder) vom 3. Mai 1894 auch die Freiwilligentruppe in Deutsch-Südwestafrika die amtliche Bezeichnung „Kaiserliche Schutztruppe“ (erster Kommandeur wurde am 11. Juni 1894 Major Curt von François), und kurz darauf erfolgte schließlich per A.K.O. vom 14. Mai 1894 die Umwandlung der am 30. Oktober 1891 (später offizieller Stiftungstag der Schutztruppe für Kamerun) gegründeten Polizeitruppe in Kamerun (2 Europäer, 140 eingeborene Soldaten) in eine „Kaiserliche Schutztruppe“ (erster Kommandeur wurde am 8. Juli 1894 Rittmeister Maximilian von Stetten). Das entsprechende Gesetz für die beiden letztgenannten Schutztruppen wurde dann allerdings erst am 9. Juni 1895 erlassen.

1. Unterstellung unter das Reichsmarineamt

Die Kaiserlichen Schutztruppen stellten neben der Kaiserlichen Marine die einzige Reichstruppe dar, und sie bildeten eine dritte, von Heer und Marine getrennte, unabhängige Teilstreitkraft. Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften des Heeres und der Marine schieden während ihrer Zugehörigkeit zur Schutztruppe aus ihren jeweiligen Waffengattungen aus.

Durch A.K.O. vom 9. April 1891 unterstand die Kaiserliche Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika dem Reichskanzler, was dann ab 1894 entsprechend auch für die Schutztruppen in Deutsch-Südwestafrika und Kamerun galt. „Hinsichtlich Organisation,Personalien und Disziplin sowie in verwaltungstechnischer Beziehung“ (Entwürfe bis 1945) waren sie in der Folge dem Reichsmarineamt unterstellt, „was jedoch bald zu Reibungen und Zuständigkeitsstreitigkeiten mit den Gouverneuren führte“ (Entwürfe bis 1945), denen die Schutztruppen „hinsichtlich ihrer militärischen Verwendung in den Kolonien“ (Entwürfe bis 1945) und in ökonomischen Angelegenheiten ebenso unterstanden wie der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes, „besonders als die Kommandeure der Schutztruppe zugleich Gouverneure waren, wie es in Ostafrika und Südwest eine Zeitlang der Fall war“ (Entwürfe bis 1945).

2. Unterstellung unter die Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes (Schutztruppengesetz)

Um diese verwirrende Situation zu entflechten, bei der auch immer wieder Differenzen zwischen der Militär- und der Zivilverwaltung auftraten, schien eine Neuregelung der Unterstellungsverhältnisse unumgänglich, und so wurden am 7. Juli 1896 die bis dahin gültigen Gesetze für die Kaiserlichen Schutztruppen in Deutsch-Ostafrika vom 22. März 1891 sowie Deutsch-Südwestafrika und Kamerun vom 9. Juni 1895 abgeändert und am 18. Juli 1896 (Neuredaktion) durch das Schutztruppengesetz („Gesetz, betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen in den afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst“) ersetzt (entsprechende A.K.O. vom 16. Juli 1896). Dieses unterstellte die Schutztruppen, die durch A.K.O. vom 9. April 1891 dem Reichskanzler und demnächst dem Reichsmarineamt unterstanden hatten, nunmehr der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes, deren Direktor vom Reichskanzler mit der Ausübung der Befehlsgewalt beauftragt wurde bzw. sie in dessen Vertretung übertragen bekam, während die organisatorische

Betreuung durch die Armeeabteilung des Preußischen Kriegsministeriums erfolgte. In weiterer Folge unterstanden die Schutztruppen dann dem Gouverneur oder Landeshauptmann, danach dem Kommandeur.

Offiziere und Unteroffiziere, die sich zum Dienst in Übersee meldeten, wurden zunächst zur Dienstleistung an das Auswärtige Amt gemeldet und von dort aus je nach Bedarf in eines der Schutzgebiete entsandt. Fortan waren damit also weder Heer noch Marine für die Schutztruppen verantwortlich, sondern nur mehr eine Zivilbehörde. So wurden die Schutztruppen eigentlich auch jetzt erst, nämlich durch das völlige Herauslösen aus dem bisherigen organisatorischen Verbund mit der Kaiserlichen Marine, zu einer wirklich selbständigen Teilstreitkraft.

In dem Schutztruppengesetz war übrigens auch die Bildung einer Schutztruppe für Togo vorgesehen, doch erübrigte sich diese „infolge der friedlichen Entwicklung“ (Entwürfe bis 1945). Im Unterschied zu den Schutztruppen, die unter einem militärischen Kommando zusammengefaßt waren, unterstanden die Polizeitruppen sowohl in Togo als auch in Deutsch-Neuguinea und Samoa jeweils dem Gouverneur, also allein einer zivilen Verwaltung.

3. Das Oberkommando der Schutztruppen

Als organisatorische Spitze wurde am 31. August 1897 in der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes in Berlin ein „Oberkommando der Schutztruppen“ errichtet. Aus dem Großen Generalstab der Armee gebildet, war es jedoch dem Direktor der Kolonialabteilung, dem ja als zivilem Beamten die eigentlichen Kommandoangelegenheiten übertragen waren, lediglich als militärischer Arbeitsstab zugewiesen und „mußte seine Arbeiten entsprechend den für die Generalkommandos des Landheeres erlassenen Bestimmungen unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse bei den Schutztruppen führen“ (Haupt 1989). Der höchste militärische Rang in diesem Oberkommando war folglich ein Stabsoffizier „mit der Stellung eines Regimentskommandeurs und den Befugnissen des chefs des Stabes“ (Hubatsch 1984).

Erster Stabsoffizier wurde Major Max Ohnesorg vom Infanterie-Regiment von Boyen (5. Ostpreußisches) Nr. 41. Durch A.K.O. vom 25. März 1897 wurde er von seiner bisherigen Tätigkeit als Adjudant beim Generalkommando des Ι. Armeekorps entbunden und unter Stellung à la suite des Regiments zur Dienstleistung beim Auswärtigen Amt kommandiert. Durch A.K.O. vom 31. August 1897 schied er dann aus dem Heer aus und wurde gleichzeitig mit seinem bisherigen Patent beim neugeschaffenen Oberkommando der Schutztruppen wiederangestellt, wo er die Bezeichnung “Ι. Stabsoffizier“ führte. Im Jahre 1900 wurde mit Major Ludwig von Estorff, à la suite des Generalstabes der Armee, ein zweiter Stabsoffizier zur Dienstleistung beim Oberkommando der Schutztruppen kommandiert, seit 1902 gab es laut Rangliste einen ΙΙ. Stabsoffizier, und 1905 wurde die Stelle eines ΙΙΙ. Stabsoffiziers geschaffen. Ab 1903 erhielt der inzwischen zum Oberstleutnant beförderte Ι. Stabsoffizier Ohnesorg den in Klammern vermerkten Zusatz „mit den Befugnissen eines chefs des Stabes“.

4. Einheitliche Uniformierung

Gleichzeitig mit der zusammenfassenden Regelung der Rechtsverhältnisse der Schutztruppen durch das 1896 verabschiedete Schutztruppengesetz wurde nun auch eine Vereinheitlichung in der Uniformierung und Ausrüstung der neugeschaffenen, von Heer und Marine unabhängigen, dritten Teilstreitkraft vorgenommen. Mit der Bekleidungsvorschrift für die Schutztruppen vom 19. November 1896 traten die Bekleidungsbestimmungen der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika vom 4. Juni 1891 sowie die vorläufige Bekleidungsvorschrift für die Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika vom 2. August 1894 außer Kraft. Die Dienstuniformen in Deutsch-Ostafrika und Kamerun bestanden danach aus khakifarbenen, die in Deutsch-Südwestafrika aus grauem Stoff. Als Kopfbedeckung wurde der graue Tropenhut („Südwester-Hut“) getragen, dessen Krempe an der rechten Seite hochgeschlagen war und die durch die Reichskokarde befestigt wurde. Daneben gab es auch die graue Feldmütze oder – in Deutsch-Ostafrika und Kamerun – die graue steife Schirmmütze. Die Galauniform der Offiziere in Deutsch-Ostafrika und Kamerun bestand aus weißem Stoff, dazu wurde ein weißer Tropenhelm getragen. Kragen, Litzen, Aufschläge, Hutbänder etc. waren in folgenden Farben gehalten: Oberkommando der Schutztruppen (seit

1897) – karmesinrot, Deutsch-Ostafrika – weiß, Deutsch-Südwestafrika – blau, Kamerun – ponceaurot.

In einer Ergänzung vom 11. März 1897 wurde ausdrücklich festgelegt, daß auch die Heimatuniform der Angehörigen der Schutztruppen aus hellgrauem Stoff bestehen sollte und daß lediglich für Deutsch-Südwestafrika weiterhin die bisherigen chorduniformen zugelassen seien. Mit Errichtung des Oberkommandos der Schutztruppen am 31. August 1897 erfolgte durch eine A.K.O. vom selben Tage ein Nachtrag zur Bekleidungsvorschrift für die Kaiserlichen Schutztruppen betreffend die Uniformen der Generale und Offiziere des Oberkommandos der Schutztruppen.

5. Die organisatorischen Bestimmungen der Schutztruppenordnung

Die organisatorischen Bestimmungen zur Ausführung des Schutztruppengesetzes von 1896 wurden mit der Schutztruppenordnung vom 25. Juli 1898 erlassen. Diese bezeichnete als Zweck der Schutztruppen die „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in den afrikanischen Schutzgebieten, insbesondere die Bekämpfung des Sklavenhandels“ (Entwürfe bis 1945). Damit aber war die Bestimmung der Schutztruppen „eine wesentlich andere als die des deutschen Reichsheers und der Kaiserlichen Marine. Ihre Aufgaben wurden nicht in der Sicherung der Grenzen und der Landesverteidigung, denen nach Recht und Überlieferung eine militärisch gefügte Truppe zu dienen hat, sondern in der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Innern der Schutzgebiete gesehen. Diese verschiedenartige Zweckbestimmung der militärischen Machtmittel war bedingt durch die politische und kulturelle Beschaffenheit der Gebiete, denen die militärischen Kräfte dienen sollten“ (Pürschel 1936).

In der Schutztruppenordnung wurde de jure auch das Oberkommando der Schutztruppen in Berlin geschaffen – das ja de facto bereits seit dem 31. August 1897 bestand -, weshalb fortan der 25. Juli 1898 als dessen offizieller Stiftungstag galt. Der Reichskanzler als chef des Oberkommandos wurde danach „mit den Befugnissen eines kommandierenden Generals für die Kaiserlichen Schutztruppen betraut“ (Historische Rang- und Stammliste des deutschen Heeres 1905).

Die oberste militärische Gewalt in den Schutzgebieten stand laut Schutztruppenordnung dem Gouverneur zu. Er „konnte die Schutztruppe nach eigenem Ermessen… zu militärischen Unternehmungen verwenden“ (Entwürfe bis 1945), wohingegen „für die Erfüllung der ihr zugewiesenen Aufgaben sowie für die Leistungsfähigkeit der Truppe, für die Disziplin, die Ausbildung, den inneren Dienst und Verwaltung“ (Entwürfe bis 1945) der jeweilige Kommandeur verantwortlich war.

Während die Schutztruppen in Deutsch-Ostafrika und Kamerun sich aus Weißen (Offiziere und Unteroffiziere) sowie Eingeborenen (Unteroffiziere und Mannschaften) zusammensetzten, bestand die Truppe in Deutsch-Südwestafrika ausnahmslos aus Europäern, d.h. auch Mannschaftsdienstgrade des Reichsheeres resp. der Armeen der deutschen Bundesstaaten sowie der Kaiserlichen Marine taten in ihr Dienst. Nach einer A.K.O. vom 5. Dezember 1902 durften sogar grundsätzlich alle wehrpflichtigen Reichsangehörigen, die dies wünschten, ihre Dienstpflicht in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika erfüllen. Die Dienstpflicht der Europäer betrug für Kamerun zwei, für Deutsch-Ostafrika zweieinhalb und für Deutsch-Südwestafrika dreieinhalb Jahre einschließlich eines viermonatigen Heimaturlaubs.

III. Die Reorganisation der Kolonialbehörde und der Schutztruppen

Die Errichtung des Reichskolonialamtes (durch A.K.O. vom 17. Mai 1907) brachte auch für die Schutztruppen eine grundlegende Änderung hinsichtlich ihres Unterstellungsverhältnisses mit sich. Das bisherige Oberkommando der Schutztruppen wurde, nachdem die Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes nunmehr im Reichskolonialamt aufgegangen war, direkt dem Staatssekretär des letzteren unterstellt (als Abteilung M) und in „Kommando der Schutztruppen im Reichskolonialamt“ umbenannt. Damit erhielten die Schutztruppen zugleich erstmals „einen gemeinsamen militärischen Führungsstab mit verantwortlicher Kommandogewalt“ (Hubatsch 1984). Doch auch jetzt blieben Stab und Truppe immer noch relativ klein, denn „die gesamte in

Übersee stationierte Schutztruppe erreichte kaum Brigadestärke, machte demnach zahlenmäßig weniger als 1 v.H. der Friedensstärke der deutschen Landstreitkräfte aus“ (Hubatsch 1984).

1. Folgerungen aus den Eingeborenen-Aufständen in Deutsch-Südwestafrika

Entscheidend für eine Reorganisation der Kolonialverwaltung und der Schutztruppen waren vor allem die Erfahrungen aus dem Herero- und Hottentotten (Nama)-Krieg 1904 bis 1906 in Südwestafrika, die „zur Genüge bewiesen, daß die jetzt noch bestehende Organisation des Oberkommandos der deutschen Schutztruppen den heutigen Anforderungen nicht genügt“ (Die Neuordnung des Oberkommandos der Schutztruppen 1907). Es habe, wie es deshalb seinerzeit in einer „Denkschrift über die Errichtung eines Reichskolonialamtes“ hieß, die auch die „Grundzüge einer neuen Ordnung des Kolonial-Militärwesens“ (Die Neuordnung des Oberkommandos der Schutztruppen 1907) behandelte, an genügender Erfahrung auf diesem Gebiet gefehlt, denn die bisherigen Einrichtungen seien „auf die einfachen Verhältnisse zugeschnitten, wie sie in der zweiten Hälfte des letztvergangenen Jahrzehnts bestanden“ (Die Neuordnung des Oberkommandos der Schutztruppen 1907). So wurde als Änderung vorgeschlagen, „eine militärische Zentralbehörde zu schaffen, an deren Spitze ein General mit genügender kolonialer Erfahrung steht, die einen Teil des Reichskolonialamtes bilden und dem Staatssekretär dieses Amtes und dem Reichskanzler unterstehen soll. Für die Bildung dieser Zentralbehörde, ‚Kommando der Schutztruppen genannt‘, soll die Einrichtung der Departements im Kriegsministerium maßgebend sein, die sich ja auch bekanntlich in verschiedene Abteilungen gliedern“ (Die Neuordnung des Oberkommandos der Schutztruppen 1907).

Entsprechend diesen Vorschlägen erfolgte bald darauf – nachdem sich auch der Reichstag ausführlich damit befaßt hatte – die Neuordnung der Kolonialverwaltung und mit ihr der Organisations- und Kommandostruktur der Schutztruppen.

2. Das Kommando der Schutztruppen im Reichskolonialamt bis 1914

Mit der Vertretung des erkrankten Ι. Stabsoffiziers (mit den Befugnissen eines chefs des Stabes) im Oberkommando der Schutztruppen, Oberst Ohnesorg, war am 1. Juni 1906 Oberstleutnant Ferdinand Quade vom Großen Generalstab (vorher von 1904 bis 1905 chef des Generalstabes der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika) beauftragt worden. Als Ohnesorg am 13. September 1906 pensioniert wurde, trat Quade offiziell dessen Nachfolge an. Mit Umwandlung des Oberkommandos in das Kommando der Schutztruppen im Reichskolonialamt behielt er dann die Stellung bei und wurde in der Rangliste nunmehr als „Stabsoffizier in der Stellung eines Regimentskommandeurs“ geführt.

Am 18. Oktober 1908 wurde Quade, der wieder in den Großen Generalstab zurückging, durch Oberst Franz Georg von Glasenapp abgelöst. Dieser, bisher Inspekteur der Marineinfanterie (1903-1904 Kommandeur des ΙΙ. Seebataillons in Wilhelmshaven), hatte durch seine Teilnahme am china-Feldzug 1900 und als Führer des Marine-Expeditionskorps in Deutsch-Südwestafrika 1904 bereits etliche Kolonialkriegserfahrungen hinter sich gebracht und galt deshalb als der geeignete Mann für den Posten, der jetzt unter der Bezeichnung „Kommandeur der Schutztruppen im Reichskolonialamt“ geführt wurde. chef des Kommandos der Schutztruppen blieb formal der Reichskanzler, der seine Aufgaben auf den Staatssekretär des Reichskolonialamtes übertrug. Unter diesem wiederum übte dann der Kommandeur der Schutztruppen die Funktion eines chefs des Stabes aus. So stellte die zentrale Befehlsstruktur über die Kaiserlichen Schutztruppen nach wie vor den einzigen Fall dar, „in dem im Wehrverfassungssystem des Bismarckschen Reiches die militärische Kommandogewalt in die Hand ziviler Behörden gelegt war“ (Huber 1969).

Von Glasenapp, 1911 zum Generalmajor befördert, wurde am 7. April 1914 aus gesundheitlichen Gründen „unter Verleihung des Charakters als Generalleutnant mit der gesetzlichen Pension zur Disposition gestellt“ (Deutsche Kolonialzeitung 1914) und starb bereits am 15. August desselben Jahres. Als Nachfolger war ursprünglich der Kommandeur des Füsilierregiments Nr. 34, Oberst Ernst Gräser, vorgesehen, der eine führende Rolle im Hottentotten (Nama)-Feldzug in Deutsch-Südwestafrika gespielt hatte, doch letztlich entschied man sich für den Kommandeur des 8. Thüringischen Infanterieregiments Nr. 153, Oberst Ernst von Below. Dieser sollte aber nur wenige Monate den neuen Posten bekleiden, denn kurz nach Ausbruch des Ersten Weltkrieges - am 14. August 1914 – wurde er bereits für den vor Lüttich gefallenen Obersten Krüger zum Kommandeur des Infanterieregiments Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburgischen) Nr. 27) ernannt.

IV. Eingeschränkter Wirkungsbereich der heimatlichen Schutztruppen-Kommandobehörde im Ersten Weltkrieg

In Anbetracht der Kriegsverhältnisse wurde die Stelle des Kommandeurs der Schutztruppen nicht wieder besetzt, vielmehr übte der dienstälteste Stabsoffizier, Major Ferdinand Lempp, der schon von 1907 bis 1909 und wiederum seit 1911 beim Kommando der Schutztruppen tätig war, die Funktion „in Vertretung“ aus. Doch bereits am 2. September 1914 schied auch er aus dieser Dienststelle aus und wurde als Bataillonskommandeur zum Infanterieregiment Nr. 59 versetzt. Seine Vertretung im Kommando der Schutztruppen übernahm nunmehr Hauptmann a.D. Konradin Sklode von Perbandt, der zuletzt in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika gedient hatte und der am 7. August 1914 „für die Dauer des mobilen Verhältnisses unter Stellung zur Disposition zur Dienstleistung in einer etatmäßigen Stelle des Kommandos der Schutztruppen im Reichskolonialamt kommandiert“ (Deutsches Kolonialblatt 1914) worden war.

Der für Deutschland negative Verlauf des Weltkrieges in den Schutzgebieten und die fehlenden Möglichkeiten, Verbindungen dorthin aufrechtzuerhalten, führten dazu, daß der Wirkungsbereich des Reichskolonialamtes nach und nach eingeschränkt wurde. Entsprechend verlor natürlich auch die heimatliche Kommandobehörde der Schutztruppen an Bedeutung, insbesondere, nachdem die Schutztruppe in Südwestafrika am 9. Juli 1915 hatte kapitulieren müssen und die Kameruner Truppe, die auf das Gebiet der benachbarten neutralen spanischen Kolonie Rio Muni übertrat, dort am 14. Februar 1916 entwaffnet worden war.

Mit dieser Entwicklung gingen eine Ausdünnung bzw. Umschichtung des Personals einher; so wurde bis zum Ende des Krieges kein neuer Kommandeur der Schutztruppen im Reichskolonialamt mehr ernannt, aktive Offiziere erhielten ihre Versetzung an die Front und pensionierte wurden stattdessen reaktiviert. Zu den letzteren gehörte neben dem schon genannten Hauptmann a.D. von Perbandt, der ja in Vertretung des Kommandeurs zeichnete, vor allem Hauptmann a.D. Wilhelm Göring, der zuletzt der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika angehört hatte, bei Beginn des Krieges im Ersatzbataillon des Infanterieregiments Nr. 87 Dienst tat und am 5. Oktober 1914 zur Disposition ins Kommando der Schutztruppen kommandiert wurde. Nachdem ihm am 22. März 1915 der Charakter als Major verliehen worden war, stand er somit im Rang über dem bis dahin in Vertretung des Kommandeurs diensttuenden Hauptmann z.D. von Perbandt und zeichnete ab sofort „i.V.“; fast zeitgleich änderte sich die Situation allerdings dadurch, daß nämlich am 24. März 1915 Major Lempp, der in der Zwischenzeit aus dem Heer ausgeschieden und erneut im Kommando der Schutztruppen angestellt worden war, diesmal „mit der Wahrnehmung der Geschäfte (des Kommandeurs) beauftragt“ wurde (Deutsches Kolonialblatt 1915), was eine A.K.O. vom 14. Januar 1916 dann noch einmal „allerhöchst bis auf weiteres“ (Deutsches Kolonialblatt 1916) bestätigte.

Lempp erhielt am 15. Juni 1917 den Abschied mit dem Charakter als Oberstleutnant. Zum Nachfolger wurde am 23. August 1917 Major Kurt Strümpell bis auf weiteres mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Kommandeurs der Schutztruppen im Reichskolonialamt beauftragt. Er war schon seit 1912 in dieser Kommandobehörde tätig gewesen (vorher in der Schutztruppe für Kamerun), dann am 11. September 1914 vorübergehend an die Front versetzt worden, um am 22. März 1915 erneut ins Kommando der Schutztruppen zu wechseln.

V. Das Ende der Kaiserlichen Schutztruppen

Der Waffenstillstand vom 11. November 1918, mit dem das Ende des Ersten Weltkrieges besiegelt wurde, läutete zugleich den allmählichen Abschied vom bisherigen deutschen Kolonialbesitz ein. Mit der Reorganisation der Reichsverwaltung hatte das Reichskolonialamt allerdings zunächst noch durch Erlaß des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die Bezeichnung „Reichskolonialministerium“ erhalten; dieses war für die de jure nach wie vor bestehenden deutschen Schutzgebiete zuständig. Als das Deutsche Reich im Diktat von Versailles (28. Juni 1919) dann jedoch end-

gültig auf seine Schutzgebiete verzichten mußte, war klar, daß eine Kolonialbehörde künftig entbehrlich sein würde.

Als erstes wurden am 10. Oktober 1919 die Kaiserlichen Schutztruppen für Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika offiziell aufgelöst, ebenso das Kommando der Schutztruppen in Berlin. Noch aber waren ja nicht alle Schutztruppen-Angehörigen, die während des Krieges gefangengenommen worden waren, aus Afrika zurückgekehrt, und so machten es u.a. diese, aber auch andere verwaltungstechnische Gründe erforderlich, daß im Reichskolonialministerium ein „Abwicklungsamt des früheren Kommandos der Schutztruppen im Reichskolonialamt“ eingerichtet wurde. Zu dessen Leiter wurde Major Kurt Strümpell bestellt, der ja bisher mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Kommandeurs der Schutztruppen beauftragt gewesen war. Dem Zweck der Abwicklung diente schließlich auch das Gesetz betreffend Verminderung der Kaiserlichen Schutztruppen vom 12. März 1920, mit dem die Reste dieses einstigen dritten Teils der Streitkräfte des Kaiserreiches ihr organisatorisches Ende fanden. So wurde am 31. März 1920 die Schutztruppe für Kamerun offiziell für aufgelöst erklärt, nachdem ihre letzten weißen Angehörigen aus der Internierung zurückgekehrt waren.

Mit Wirkung vom 1. April 1920 wurde das Reichskolonialministerium dann aufgehoben. Für Zwecke der noch ausstehenden Abwicklungsarbeiten war danach eine sogenannte Kolonialzentralverwaltung zuständig, die einen Teil des Reichsministeriums für Wiederaufbau bildete. Major Strümpell, der bisherige Leiter des Abwicklungsamtes des früheren Kommandos der Schutztruppen, erhielt am 9. April 1920 seine Verabschiedung mit dem Charakter als Oberstleutnant – die Kaiserlichen Schutztruppen und mit ihnen die Kommandobehörde in der Heimat hatten endgültig aufgehört zu existieren.

Stellenbesetzungen in der Kommandobehörde der Kaiserlichen Schutztruppen (1891-1919)

1. Deutsche Reichskanzler (1891-1919)

(1897-1919 zugleich chef des Oberkommandos bzw. des Kommandos der Schutztruppen)

23.03.1890 – 26.10.1894 General Georg Leo Graf von chaprivi

29.10.1894 – 15.10.1900 chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst

17.10.1900 - 10.07.1909 Bernhard Fürst von Bülow

14.07.1909 - 13.07.1917 Theobald von Bethmann-Hollweg

14.07.1917 - 24.10.1917 Dr. Georg Michaelis

25.10.1917 - 03.10.1918 Georg Graf Hertling

04.10.1918 - 09.11.1918 Max Prinz von Baden

09.11.1918 - 13.02.1919 Friedrich Ebert

13.02.1919 - 20.06.1919 Philipp Scheidemann

21.06.1919 - 26.03.1920 Georg Bauer

2. Staatssekretäre des Reichsmarineamtes (1896-1907)

23.04.1890 – 18.06.1897 Admiral Friedrich Hollmann

3. Staatssekretäre des Auswärtigen Amtes (1896-1907)

31.03.1890 - 19.10.1897 Adolf Freiherr Marschall von Bieberstein

20.10.1897 - 17.10.1900 Bernhard Graf (seit 1900) von Bülow

23.10.1900 - 17.01.1906 Dr. Oswald Freiherr von Richthofen

24.01.1906 - 25.10.1907 Heinrich von Tschirschky und Bögendorff

4. Leiter der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt (1896-1907)

30.06.1890 – 14.10.1896 Dr. Paul Kayser

15.10.1896 - 31.03.1898 Dr. Oswald Freiherr von Richthofen

31.03.1898 - 06.06.1900 Dr. Gerhard von Buchka

30.06.1900 – 27.11.1905 Dr. Oskar Wilhelm Stübel

27.11.1905 - 05.09.1906 Ernst Prinz zu Hohenlohe-Langenburg

05.09.1906 – 16.05.1907 Dr. Bernhard Dernburg

5. Staatssekretär des Reichskolonialamtes (1907-1919)

17.05.1907 - 09.06.1910 Dr. Bernhard Dernburg

10.06.1910 - 03.11.1911 Dr. Friedrich von Lindequist

20.12.1911 - 13.02.1919 Dr. Wilhelm Solf

13.02.1919 - 21.03.1919 Dr. Johannes Bell

6. Reichskolonialminister (1919-1920)

21.03.1919 - 07.11.1919 Dr. Johannes Bell

07.11.1919 - 01.04.1920 Dr. Otto Geßler

7. I. Stabsoffizier bzw. chef des Oberkommandos der Schutztruppen (1897-1907)

31.08.1897 - 13.09.1906 Oberst Max Ohnesorg

13.09.1906 - 16.05.1907 Oberstleutnant Ferdinand Quade

8. Kommandeur der Schutztruppen im Reichskolonialamt (1907-1919)

17.05.1907 - 18.10.1908 Oberstleutnant Ferdinand Quade

19.10.1908 - 06.04.1914 Generalmajor Franz Georg von Glasenapp

07.04.1914 - 14.08.1914 Oberst Ernst von Below

14.08.1914 - 02.09.1914 i.V. Major Ferdinand Lempp

02.09.1914 – 22.03.1915 i.V. Konradin Sklode von Perbandt

24.03.1915 - 15.06.1917 m.d.W.d.G.b. Major Ferdinand Lempp

23.08.1917 - 10.10.1919 m.d.W.d.G.b. Major Kurt Strümpell

9. Leiter des Abwicklungsamtes des früheren Kommandos der Schutztruppen im Reichskolonialamt (1919-1920)

10.10.1919 – 31.03.1920 Major Kurt Strümpell

Kurzbiographien

Ohnesorg, Max

Geboren am 14. Dezember 1853 in Neustadt/Oberschlesien, Infanterieregiment von Boyen (5. Ostpreußisches) Nr. 41, Adjudant beim Generalkommando des I. Armeekorps (Major), 25. März 1897 I. Stabsoffizier bzw. später chef des Stabes des Oberkommandos der Schutztruppen in der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes, 1900 auch Mitglied des Reichsmilitärgerichts, 1902 Oberstleutnant, 1905 Oberst, 13. September 1906 pensioniert, 27. Januar 1912 Verleihung des Charakters als Generalmajor, gestorben am 17. Juli 1929 in Berlin.

Quade, Ferdinand

Geboren am 10. Juni 1860 in Gleiwitz/Oberschlesien, 1900 Major, August 1904 bis Februar 1905 chef des Generalstabes der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika, 1906 Oberstleutnant, 1. Juni 1906 Vertreter des erkrankten chefs des Stabes des Oberkommandos der Schutztruppen, Oberst Ohnesorg, 13. September 1906 dessen Nachfolger, seit 17. Mai 1907 Kommandeur der Schutztruppen im neugeschaffenen Reichskolonialamt, bereiste mit Staatssekretär Dr. Solf im Juli/August 1907 Deutsch-Ostafrika, danach bis Oktober Deutsch-Südwestafrika, 18. Oktober 1908 Abteilungschef im Großen Generalstab, 1909 Oberst und Kommandeur des Grenadierregiments Nr. 11, 1913 Generalmajor und Kommandeur der 25. Infanterie-Brigade, 1914 zur Disposition gestellt, gestorben am 26. August 1915 in Bad Salzuflen.

Glasenapp, Franz Georg von

Geboren am 18. Januar 1857 in Labes/Kreis Regenwalde, 1900 als Major (seit 1898) chef des Stabes des Marineexpeditionskorps in Deutsch-Südwestafrika, 1905 Oberstleutnant, Kommandeur des I. Seebataillons, 1908 Oberst und Inspekteur der Marineinfanterie, 18. Oktober 1908 Kommandeur der Schutztruppen im Reichskolonialamt, 1911 Generalmajor, 7. April 1914 unter Verleihung des Charakters als Generalleutnant zur Disposition gestellt, gestorben am 15. August 1914 in Potsdam.

Below, Ernst von

Geboren am 17. April 1863 in Königsberg/Pr., 1904 Major, 1908 Kommandeur des II., 1909 des III. Seebataillons (Tsingtau), 1911 Oberstleutnant, Kommandeur des III. Stamm-See-. Bataillons, 1913 des 8. Thüringischen Infanterieregiments Nr. 153, 7. April 1914 Kommandeur der Schutztruppen im Reichskolonialamt, 14. August 1914 Kommandeur des Infanterieregiments Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburgischen) Nr. 27, 1914/15 Kommandeur der 26., dann der 39. Reserve-Infanterie-Brigade, 1915 der 2. Jäger-Brigade, 1917 Generalmajor, Kommandeur der 200. Infanterie-Division, Verleihung des Pour le Mérite, 1918 des Eichenlaubs zum Pour le Mérite, 1919 verabschiedet unter Verleihung des Charakters als Generalleutnant, Vizepräsident des Deutschen Offizierbundes, 1939 General der Infanterie, gestorben am 2. April 1955 in Schleusingen/Thüringen.

Lempp, Ferdinand

Geboren am 5. März 1869 in Mosbach/Baden, 1905 kommandiert zur Dienstleistung beim Oberkommando der Schutztruppen im Reichskolonialamt, 1909 Kompaniechef im Füsilierregiment Nr. 39, 1911 wieder im Kommando der Schutztruppen, seit 14. August 1914 kommissarisch Kommandeur der Schutztruppen im Reichskolonialamt, 2. September 1914 Bataillonskommandeur im Infanterieregiment Nr. 59, 24. März 1915 erneut mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Kommandeurs der Schutztruppen im Reichskolonialamt beauftragt, 15. Juni 1917 unter

Verleihung des Charakters als Oberstleutnant pensioniert, gestorben am 14. Januar 1946 in Wiesbaden.

Perbandt, Konradin Sklode von

Geboren am 14. Oktober 1861 in Falkenhorst/Ostpr., 1889 Offizier in der Wissmann-Truppe, 1891 Übernahme in die Kaiserliche Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika, 1894 Premierleutnant in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika, 1896 Hauptmann, aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig pensioniert, 1900 als Johanniter Teilnahme am china-Feldzug, 7. August 1914 reaktiviert und zur Dienstleistung im Kommando der Schutztruppen im Reichskolonialamt kommandiert, wo er ab 2. September 1914 kommissarisch die Funktion des Kommandeurs ausübt (bis Ende März 1915), Major und Stabsoffizier beim Bezirkskommando Bremen II, verabschiedet unter Verleihung des Charakters als Oberstleutnant, gestorben am 30. Mai 1928 in Schwarzach bei Salzburg.

Strümpell, Kurt

Geboren am 16. Juli 1872 in Schöningen bei Braunschweig, 1900 Eintritt in die Schutztruppe für Kamerun, 1909 Hauptmann, 1912 ins Kommando der Schutztruppen im Reichskolonialamt kommandiert, September 1914 Führer der Reserve-Fußartillerie-Batterie Nr. 24, März 1915 als Major wieder im Kommando der Schutztruppen angestellt, 23. August 1917 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Kommandeurs der Schutztruppen im Reichskolonialamt beauftragt, nach Auflösung der Kaiserlichen Schutztruppen am 10. Oktober 1919 Leiter des Abwicklungsamtes des früheren Kommandos der Schutztruppen im Reichskolonialamt bis zu dessen Auflösung am 1. April 1920, Referent im Reichsarchiv, gestorben am 28. Oktober 1947 auf Schloß Hornberg bei Kirchberg an der Jagst.

Göring, Wilhelm

Geboren am 29. Oktober 1870 in Rasselstein bei Neuwied, ältester Sohn des nachmaligen Reichskommissars für Deutsch-Südwestafrika, Dr. Heinrich Ernst Göring, und Halbbruder des späteren Reichsmarschalls Hermann Göring, 1900 Eintritt in die Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika, 1901-1905 Stations- und Bezirkschef, 1906 Kompaniechef in Deutsch-Ostafrika, 1908 Hauptmann, 1910 Resident für Urundi, 1911 pensioniert, bei Beginn des Ersten Weltkrieges Wiederverwendung im Ersatzbataillon des Infanterieregiments Nr. 87, Anfang Oktober 1914 ins Kommando der Schutztruppen im Reichskolonialamt kommandiert, 22. März 1915 Verleihung des Charakters als Major, gestorben am 14. Dezember 1959 in Wiesbaden.

Quellen- und Literaturangaben

1. Beckmann, Walther: Unsere Kolonien und Schutztruppen. Berlin 1934

2. Boell, Ludwig: Die Operationen in Ostafrika. Weltkrieg 1914-1918. Hamburg 1951

3. Damerau, Helmut: General d. Inf. Ernst von Below, in: Deutsches Soldatenjahrbuch.

München 1988

4. Deutsche Kolonialzeitung, Organ der Deutschen Kolonialgesellschaft. Berlin 1884-1919

5. Deutsches Kolonialblatt, Amtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee. Hrsg.

in der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts bzw. im Reichskolonialamt. Berlin 1890-

1921

6. Deutsches Kolonial-Lexikon. Hrsg. von Heinrich Schnee. 3 Bände. Leipzig 1920

7. Die Neuordnung des Oberkommandos der Schutztruppen, in: Überall, Illustrierte Zeitung

für Armee, Marine und Kolonien, Nr. 35. Berlin 1907

8. Ehren-Rangliste des ehemaligen Deutschen Heeres. Hrsg. vom Deutschen Offizier-Bund.

Berlin 1926

9. Entwürfe der Kriegsgeschichtlichen Forschungsanstalt des Heeres zur Geschichte des I. Welt-

krieges in den Kolonien. Bearbeitet bis April 1945 von Ludwig Boell

10. Graudenz, Karlheinz und Schindler, Hanns Michael: Die deutschen Kolonien. München

1982

11. Historische Rang- und Stammliste des deutschen Heeres. Bearbeitet von chlaus v. Bredow.

Berlin 1905

12. Hubatsch, Walther: Die Schutzgebiete des Deutschen Reiches 1884-1920. Auszug aus

Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Band 22: Bundes- und Reichs-Behörden. Marburg/Lahn 1984

13. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Band IV: Struktur und Kri-

sen des Kaiserreichs. Stuttgart 1969

14. Kienitz, Ernst: Zeittafel zur Deutschen Kolonialgeschichte. München 1941

15. Kolonie und Heimat. Berlin 1907-1914

16. Leutwein, Theodor: Elf Jahre Gouverneur in Deutsch-Südwestafrika. Berlin 1907

17. Maercker, Georg: Die deutschen Schutztruppen, in: Mitteilungsblatt des Traditionsverban-

des ehemaliger Kolonialund Überseetruppen, Nr. 3. Hamburg 1957

18. Matuschka, Edgar Graf von: Organisationsgeschichte des Heeres 1890-1918, in: Handbuch

zur deutschen Militärgeschichte 1648-1939. Hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt,

Freiburg i.Br.. Frankfurt am Main 1968

19. Pürschel, Herbert: Die Kaiserliche Schutztruppe für Kamerun. Berlin 1936

20. Rangliste der Kaiserlich Deutschen Marine. Berlin 1894-1896

21. Rang- und Quartierliste der Königlich Preußischen Armee. Berlin 1897-1914

22. Reith, Wolfgang: Auf den Spuren der Schutztruppe, in: Allgemeine Zeitung (Windhoek)

vom 10. Mai 1989

23. Schmidt, Rochus: Deutschlands Kolonien. Berlin 1894

24. Schnee, Heinrich: Als letzter Gouverneur in Deutsch-Ostafrika. Erinnerungen. Heidelberg

1964

25. Wer ist’s? II. Jahrgang und VII. Ausgabe. Hrsg. von Herrmann A.L. Degener. Leipzig

1906 und 1914