Von Horst Hübner
1884 Am 1.11 hißt ein Landungskorps der
Kreuzerfregatte"Elisabeth" und des Kanonenbootes "Hyäne" auf
der Insel Matupi die Reichsflagge . Es folgen die Flaggenhissungen auf
Mioko- ebenfalls im Bismarckarchipel gelegen- sowie in Finschhafen und
Friedrich-Wilhelm-Hafen (Madang) auf Neu-Guinea.

1885
Die Neu-Guinea-Compagnie (gegr. 26.Mai
1884) erhielt durch Kaiser Wilhelm I am 17.Mai einen Schutzbrief (die Gesellschaft
übt hoheitliches Recht aus). Sitz der Verwaltung (Landeshauptmann):
Finschhafen.
Die Karolinen- und Palau-Inseln werden
durch Schiedsspruch von Pabst Leo XIII am 17.12 Spanien zuerkannt. Deutschland
erhält das Recht eine Flotten- und Kohlenstation anzulegen. Nach Einigung
mit Großbritannien erhält Deutschland die nördlichen Salomon-Inseln Bougainville, Choiseul und St.Isabel.
1886
Flaggenhissung auf den Salomon-Inseln
am 23. und 30.Oktober
1888
Inbesitznahme von Nauru am 2.Oktober
1891
Verwaltungssitz der Neu-Guinea-Compagnie
wird von Finschhafen (wegen starker Fiebergefahr) nach Friedrich-Wilhelms-Hafen
verlegt.
1899
Die Hoheitstrechte der Neu-Guinea-Compagnie
gehen auf das Deutsche Reich über (1.April). Sitz der Verwaltung (Gouverneur)
wird nach Herbertshöhe (Dorf Kokopo) auf Neu-Pommern (heute New Britain)
verlegt. Deutschland erwirbt nach dem Spanisch-Amerikanischem-Krieg
die Marianen (mit Ausnahme Guams), die Karolinen- und Palau-Inseln
für etwa 17 Millionen Mark von Spanien (30.Juni).

1909
(offiziell 1910) wird der Regierungssitz
von Herbertshöhe nach dem Ort Simpsonshafen verlegt, der wieder seinen
alten Namen Rabaul erhält.
1908-11
Hamburger Südsee-Expedition erforscht
(vor allem völkerkundlich) das Schutzgebiet
1912
Gründung der "Deutschen Südsee
Gesellschaft für drahtlose Telegraphie". Errichtung der Funkstation
Bitapaka.
1914
Ausbruch des Ersten Weltkrieges. Die japanische
Marine besetzt die Karolinen-,Palau-,Mariannen- und Marshall-Inseln und
nimmt die deutschen Schutzgebiete nördlich des Äquators unter
japanische Verwaltung.
1919
Vertrag zu Versailles. Deutschland muß
auf seine Kolonien verzichten. Die deutschen Schutzgebiete in der Südsee
kommen an folgende Mandatsmächte. Deutsch-Neuguinea an Australien;
das "Inselgebiet"( Mikronesien) an Japan; Samoa an Neuseeland; Nauru (Phosphatvorkommen!)
an England, Australien und Neuseeland.
1941-45
Zweiter Weltkrieg. Die ehemaligen Schutzgebiete
fallen (mit Ausnahme von Samoa) zuerst in japanische, dann in amerikanische
Hand. Große Verluste bei der Bevölkerung.
1968
Nauru wird in die Unabhängigkeit
entlassen.
1975
Gründung von Papua-Neu-Guinea (Zusammenlegung
des englische "Papua" mit dem ehemaligen Deutsch-Neu-Guinea). Problematisch
ist die Zugehörigkeit der nördlichen Salomonen - als Erbe der
Kolonialzeit- Bukka und Bougainville zu dem neuen Staat. Er führt
immer wieder zu Spannungen mit dem Nachgbarstaat Salomonen (Solomon-Islands).
1978
Die Bewohner der Marianen entscheiden
sich für die Zugehörigkeit zum US-Commonwealth.
1984
Papua-Neu-Guinea gedenkt in einer Hundertjahrfeier
der 1884 erfolgten Proklamation von Englisch- und Deutsch-Neu-Guinea. Nach
Aufhebung der US-Treuhandschaft durch die UNO am 22.12.84 unabhängig.
1990
Marshallinseln (Republic of the Marshall-
Islands) und Karolinen als "Förderierte Staaten von Mikronesien" (Federated
States of Micronesia).
1994
Am 1.10 Unabhängigkeit der Palau-Inseln
als Republik Palau" (Belau).
Quellen:
Fischer Weltalmanach´95,
Frankfurt/M.1994
Graudenz/Schindler: Deutsche
Kolonialgeschichte, München 1984
Joachim Schultz-Naumann: Unter
Kaisers Flagge, München 1985
Mitteilungen des Traditionsverbandes
ehem. Schutz- und Überseetruppen.
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