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bekennt sich zum Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland und zum Selbstbestimmungsrecht der Völker.
Er ist parteipolitisch neutral. In seiner Satzung hat er sich mit besonderem
Bezug auf die ehemaligen deutschen Schutzgebiete in Übersee folgende
Aufgaben gestellt:
Das koloniale Zeitgeschehen
bleibt für die deutsche Nation und die Völker in den früheren
Schutzgebieten eine unauslöschbare historische Tatsache. Wir können
zwar nicht aus eigenem Erleben, aber aus erarbeitetem Wissen die Tradition
und das Andenken an die Menschen - gleich welcher Hautfarbe - wahren, die
oft unter Einsatz und auch Opferung des eigenen Lebens die Grundlagen für
die Entwicklung der Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee und
damit auch für deren Weiterentwicklung als selbständige Staaten
gelegt haben. |
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