Kolonial-Abzeichen (Elefantenorden)


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Das Kolonialabzeichen

Das Kolonialabzeichen wurde als Erinnerungszeichen im Oktober 1921 von dem Reichsminister für Wiederaufbau gestiftet, während auf den Besitzzeugnissen der 22. März 1922 zu lesen steht. Auf Antrag konnten es an alle „Kolonialdeutsche, die während des Weltkrieges 1914-18 in den ehemaligen deutschen Schutzgebieten im Interesse der Schutzgebiete tätig gewesen sind, verliehen werden.“ Zuerst mußten die Anträge an das Reichsministerium für Wiederaufbau, unter Angabe des Schutzgebietes, in dem sich die beantragende Person sich aufgehalten hatte, gestellt werden. Eine Ausnahme hiervon bilden die Personen, welche sich in Kiautschou aufhielten. Diese Anträge wurden von dem „Reichswehrministerium, Chef der Marineleitung, Kiautschou Stelle“ bearbeitet, die auch die Besitzzeugnisse ausgestellte. Anschließend war bis zum 31. Dezember 1935 das Auswärtige Amt für die Verleihungen zuständig. Diesem folgte bis zum 30. Juni 1939 die Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers. Dieses Datum ist auch als der Schlusstermin für die Einreichung der Anträge anzusehen.
Bis zum 21. November 1938 fanden circa 8.000 Verleihungen statt.

Anfänglich konnte mit dem Besitzzeugnis das Abzeichen direkt bei dem Bildhauer Karl Möbius in Berlin, von ihm stammt auch der künstlerische Entwurf, zum Preis von RM 27,20 (in Jahre 1922) erworben werden. Später wurde das Abzeichen auch direkt mit der Urkunde versandt.

Das Kolonialabzeichen ist ein Steckabzeichen.
Die Inschrift auf der Vorderseite lautet „SÜDSEE * AFRIKA * KIAUTSCHOU“, auf der Rückseite, erhaben geprägt, die Inschrift „GES. GESCHÜTZT Nr. 33992“.

Als Material wurde versilberte Kupferbronze, Aluminium oder auch „Kriegsmetall“ verwendet. Das Abzeichen gab es auch als Miniatur.

Literatur
v. Hessenthal und Schreiber. Die tragbaren Ehrenzeichen des dt. Reiches. Berlin 1940
Dr. K.-G. Klietmann. Deutsche Auszeichnungen 2. Band. Berlin 1971

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Urkunde III. Reich