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bekennt sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und zum Selbstbestimmungsrecht der Völker. Er ist parteipolitisch neutral. In seiner Satzung hat er sich mit besonderem Bezug auf die ehemaligen deutschen Schutzgebiete in Übersee folgende Aufgaben gestellt:
 

 

 Verbreitung landeskundlicher und historischer Kenntnisse

 

 Förderung historischer Forschungen
 Korrektur wahrheitswidriger Darstellungen

 

 Bewahrung des Andenkens der Kriegsopfer
 Einsatz für die Pflege von Denkmälern
 Förderung der Völkerverständigung  

Das koloniale Zeitgeschehen bleibt für die deutsche Nation und die Völker in den früheren Schutzgebieten eine unauslöschbare historische Tatsache. Wir können zwar nicht aus eigenem Erleben, aber aus erarbeitetem Wissen die Tradition und das Andenken an die Menschen - gleich welcher Hautfarbe - wahren, die oft unter Einsatz und auch Opferung des eigenen Lebens die Grundlagen für die Entwicklung der Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee und damit auch für deren Weiterentwicklung als selbständige Staaten gelegt haben.


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